WKÖ-Pulker: Neue Studie untermauert Forderung nach Ausnahmeregelung für Belegerteilungspflicht
Gutachten von Prof. Friedrich Schneider (JKU Linz) zeigt: Kleinbetragsrechnungen nutzen wenig und verursachen eine hohe Umweltbelastung
Wien (OTS) - Seit 1. April 2017 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer für eingenommene Barzahlungen einen umfangreichen Beleg erteilen, sofern sie Zahlungen mit einer Registrierkasse verarbeiten. Dieser Beleg enthält unter anderem die Kassenidentifikationsnummer, Datum und Uhrzeit der Belegerteilung, den Betrag der Barzahlung und einen maschinenlesbaren Code (OCR, QR!-->!-->!-->…