AK warnt bei Arbeitnehmerveranlagung: Statt erhoffter Gutschrift kann es satte Rückforderungen geben
Linz (OTS) - Der neue Familienbonus Plus kann bei Arbeitnehmern/-innen zu überraschender Post vom Finanzamt führen:
Statt der zustehenden Lohnsteuer-Gutschrift kann es nämlich zu hohen Nachforderungen kommen. Wenn man nämlich beim Arbeitgeber den Familienbonus Plus beantragt, muss man das zwingend ein zweites Mal auch bei der Arbeitnehmerveranlagung machen. Übersieht man das, kommt statt einer Gutschrift eine Rückforderung des Familienbonus heraus. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer rät: „Beim Steuerausgleich unbedingt!-->…