List Rechtsanwalts GmbH hat gesiegt – Heumarkt ist UVP-pflichtig
Bundesverwaltungsgericht erkennt UVP-Pflicht des Projekts Heumarkt Neu
Österreich (OTS) - Bekanntermaßen hat Michael Tojner einen Feststellungsantrag bei der Wiener Landesregierung eingebracht, in welchem nach seiner Ansicht das Heumarkt-Projekt nicht UVP-pflichtig sei. Die Wiener Landesregierung hat in erster Instanz im Sinne des Michael Tojner rechtswidrig die UVP-Pflicht für das Heumarkt-Projekt verneint.
Die List Rechtsanwalts GmbH hat namens ihrer Klienten Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht!-->!-->!-->…