Recht auf Grundversorgung mit Strom gilt auch für Niederösterreicher:innen
Der VfGH bestätigt mit seinem Urteil eine Forderung der GRÜNEN NÖ: Schützenswerte Kund:innen dürfen nicht mit sehr hohen Entgelten belastet werden.
Die Klubobfrau der GRÜNEN im NÖ Landtag und Landessprecherin Helga Krismer begrüßt das Urteil des VfGH und sieht sich in ihrer Forderung bestätigt: „Die bisherigen landesgesetzlichen Regelungen zur Energieversorgung haben klar gegen die Vorgaben des § 77 ElWOG 2010 verstoßen und bargen die Gefahr, Kund:innen von der Grundversorgung auszuschließen. Gerade vor!-->!-->!-->…