Partnerschaftliche Betreuung des Babys: AK-Expert:innen beraten zur geteilten Karenz
MÖCHTEN SICH BEIDE ELTERNTEILE GLEICHERMASSEN BEI DER BETREUUNG IHRES BABYS EINBRINGEN, KÖNNEN SIE SICH DIE KARENZ TEILEN. DABEI GIBT ES EINIGE RECHTLICHE ASPEKTE ZU BEACHTEN. DIE ARBEITERKAMMER BERÄT IHRE MITGLIEDER ZU MÖGLICHKEITEN BEI DER GETEILTEN KARENZ UND INFORMIERT ÜBER WICHTIGE FRISTEN.
Noch immer beziehen in Oberösterreich 81 Prozent der Mütter ganz alleine Kinderbetreuungsgeld und befinden sich demnach in Karenz. Sie tragen somit weiterhin die Hauptlast der Kinderbetreuung. Der Langzeitvergleich im!-->…