AK zu neuen Testvorschriften in Alters- und Pflegeheimen: Beschäftigte rasch durch externe Testteams entlasten!
Linz (OTS) - Die nun gültige vierte Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass Beschäftigte in Alters- und Pflegeheimen alle drei Tage getestet werden müssen, ebenso muss dies Bewohner/-innen, die das Heim z.B. für einen Spaziergang oder einen Einkauf verlassen, so oft angeboten werden. Ansonsten muss diesen einmal pro Woche ein Test ermöglicht werden. Diese Tests werden fast ausschließlich in den Heimen durch hauseigenes Personal, d.h. diplomierte Pflegekräfte, vorgenommen. Abstrich nehmen, Auswertung und!-->…