Gleichbehandlungsausschuss: Hebammenbeistand bei Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche
Ab September soll es Hebammenbetreuung auch bei späten Fehlgeburten geben
Frauen, die in einer fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden, haben derzeit - anders als bei sogenannten Totgeburten (über 500 Gramm) - keinen Anspruch auf Unterstützung durch eine Hebamme. Dies soll nun auf Basis eines einstimmigen Beschlusses im Gleichbehandlungsausschuss geändert werden. Entsprechende Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz,!-->!-->!-->…