Volksanwalt Achitz kritisiert Tierschutz zweiter Klasse für Mäuse und Ratten
Haltungsbedingungen gelten nicht für Futtertiere – weil die ohnehin nur kurz leben
Vor mehr als zwei Jahren hat die Volksanwaltschaft den damals für Tierschutz zuständigen Gesundheitsminister darauf aufmerksam gemacht, dass für Mäuse und Ratten, die zur Verfütterung an andere Tiere bestimmt sind, die gesetzlichen Mindeststandards, etwa für Käfiggrößen, ausgehebelt werden. Das Tierschutzgesetz (TSchG) verlangt eine tiergerechte Haltung „nach dem anerkannten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse“ und!-->!-->!-->…