Meilenstein in der Palliativversorgung: Erleichterte Medikamentengabe an todkranke Menschen
Gesundheitsministerium stellt 230.000 Euro für Einlagerung von palliativer Notfallmedikation zur Verfügung
Palliativpatient:innen benötigen oft hochwirksame Schmerzmittel, die der Suchtgiftverordnung unterliegen. Seit Februar dürfen mobile Hospiz- und Palliativdienste sowie Alten- und Pflegeheime entsprechende Präparate vorrätig halten. Nach ärztlicher Verschreibung können diese direkt an Patient:innen abgegeben werden und müssen nicht erst bestellt werden. Dies hat in der Vergangenheit oft zu!-->!-->!-->…