Bis zu 340 Euro Schulungszuschlag für Sozialhilfebezieher:innen
Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Sozialausschuss beschlossen
Bezieher:innen von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung erhalten künftig einen Schulungszuschlag von bis zu 340 Euro pro Monat, wenn sie an Nach- und Umschulungen teilnehmen. Das sieht eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vor, die heute im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen wurde. “Der Schulungszuschlag ist eine treffsichere Maßnahme, um Betroffene bestmöglich beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen”,!-->!-->!-->…