Wer muss bezahlen? / Reparaturbedürftige Terrasse war Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Berlin (ots) - Eigentlich ist die Sache klar: Für das Sondereigentum innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) kommt der jeweilige Eigentümer auf, für das Gemeinschaftseigentum müssen das alle zusammen tun. Doch die Unterscheidung ist nicht immer ganz so leicht zu treffen, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS am Beispiel eines höchstrichterlichen Urteils zeigt. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 163/17)
Der Fall: Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung besaß gemäß Teilungserklärung die!-->…