Bundesrat will Zugang zu spezieller Strafregisterbescheinigung für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen erleichtern
Novelle zum Parteiengesetz und Gesetzesvorlagen aus dem Verkehrsbereich passierten Länderkammer ohne Einspruch
Wer Kinder und Jugendliche betreut oder im Erziehungs- bzw. Ausbildungsbereich arbeitet, ist häufig dazu verpflichtet, eine spezielle "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" vorzulegen, um nachzuweisen, dass keine Verurteilungen wegen Sexualdelikten oder anderer Straftaten vorliegen, die ein Tätigkeitsverbot für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auslösen. Anders als!-->!-->!-->…