Commerzialbank Mattersburg: Erste VfGH-Beschwerde eingelangt
Geschädigte fordern unbeschränkte Haftung der Republik für Fehler der FMA
Wien/Linz (OTS) - Die Finanzprokuratur hat bislang öffentlich die Haftung der Republik für Fehler der FMA kategorisch abgelehnt. Dabei beruft man sich auf eine gesetzliche Regelung (§3 FMABG), wonach die Republik für Fehler der FMA zwar gegenüber der geprüften Bank, nicht aber gegenüber den Kunden haftet.
Der Linzer Wirtschaftsanwalt Dr. Gerald Waitz (Kanzlei Waitz Rechtsanwälte) hat deshalb jetzt den Verfassungsgerichtshof!-->!-->!-->…