Weg mit dem Verbot des unstrukturierten Schweine-Vollspaltenbodens fordert VGT heute
Mit einem riesigen Transparent „Stroh statt Beton“ protestierte der VGT vor dem Parlament anlässlich der dortigen Nationalratssitzung
Das Verbot des unstrukturierten Vollspaltenbodens, § 18 (2a) im Tierschutzgesetz, muss zurückgenommen werden. Es ist eine Farce zum Nachteil der Tiere. Damit wird eine Firlefanz-Version des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung für alle Betriebe verpflichtend, die das Verbot des Vollspaltenbodens mindestens bis 2060 hinauszögert! „Wo gibt’s denn sowas“, fragt VGT-Obperson!-->!-->!-->…