Verfassungsgerichtshof lehnt AK-Beschwerde ab: Präsident Stangl enttäuscht: „Urteil ist zur Kenntnis zu nehmen“
Linz (OTS) - Zum Leidwesen von tausenden Beschäftigten tritt mit 31. Dezember 2021 die Abschlagsfreiheit für Langzeitversicherte, also die „Hacklerregelung“, außer Kraft. Betroffen sind Arbeitnehmer/-innen, die in jungen Jahren zu arbeiten begannen und auf durchgehende Erwerbsbiografien zurückblicken. Die AK OÖ hat diese Ungerechtigkeit wiederholt vehement kritisiert. Unter dem Motto „45 Jahre sind genug!“ wurde die Politik aufgefordert, dieses Vorhaben aufzugeben. Bislang ohne Erfolg!
Eine gewisse „Schonfrist“ gibt es!-->…