IV: Anpassungen am EU-Lieferkettengesetz bringen moderate Entlastung für Betriebe
Ursprüngliche Ausgestaltung wäre Bürokratiemonster geworden – Auflagen wurden nun auf ein moderates Maß reduziert
Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die erzielten Erleichterungen beim EU-Lieferkettengesetz als grundsätzlich positiv. „Die Grundidee eines Lieferkettengesetzes, um internationale Standards und Menschenrechte sicherzustellen, ist nachvollziehbar. Die ursprüngliche Ausgestaltung hat in vielen Bereichen über das Ziel hinausgeschossen und hätte unsere Betriebe mit massiver Bürokratie!-->!-->!-->…