Mückstein/Kocher: 3G-Regelung am Arbeitsplatz schafft mehr Sicherheit für Arbeitgeber:innen sowie Schutz für Arbeitnehmer:innen
3. COVID-19-Maßnahmenverordnung tritt mit 01.11., die Seilbahnregelungen mit 15.11. in Kraft
Wien (OTS) - Beginnend mit 01. November ist am Arbeitsplatz ein 3G-Nachweis zu erbringen. Wenn am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es gemäß der 3. Corona-Maßnahmenverordnung künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Dies gilt somit für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – z.B. im Büro oder in!-->!-->!-->…