Bundesrat fixiert Aus der nächtlichen Dauerbeleuchtung von Windrädern
Zivilflugplätze können künftig für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb genutzt werden
Anstatt dem nächtlichen Dauerblinken müssen Windräder künftig nur mehr bei Bedarf beleuchtet werden. Die Bundesrät:innen befürworteten einstimmig den entsprechenden Antrag in ihrer heutigen Plenarsitzung. Zudem wird die Nutzung von Zivilflugplätzen auch außerhalb der Betriebszeiten für den 24-Stunden-Rettungsflugbetrieb möglich sein.
Grünes Licht gaben die Bundesrät:innen auch für Maßnahmen zur Vereinheitlichung des!-->!-->!-->…