Gesundheitsministerium legt 3. COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung vor
Die Verordnung tritt mit 25.1. in Kraft.
Wien (OTS) - Wie am Sonntag von Bundesregierung mit den Bundesländern gemeinsam angekündigt, treten die Corona-Regelungen zur Begrenzung der Pandemie trotz Ausbreitung von B.1.1.7 am kommenden Montag in Kraft. Am 21.1. wird sich der Hauptausschuss im Parlament mit der 3. COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung befassen. Damit wird der Lockdown bis vorerst 3.2. verlängert. Danach ist eine weitere Verlängerung durch den Hauptausschuss notwendig. Die Verordnung soll!-->!-->!-->…