Älteres Ehepaar überrumpelt: Arbeiterkammer half beim Rücktritt von Haustürgeschäft
WER KENNT DAS NICHT: ES KLINGELT AN DER TÜR, MAN ÖFFNET UND IST MITTEN IN EINEM VERKAUFSGESPRÄCH. DAMIT KONSUMENT:INNEN NACH EINEM ÜBERSTÜRZTEN VERTRAGSABSCHLUSS AN DER HAUSTÜR GESCHÜTZT SIND, HAT DER GESETZGEBER EIN 14-TÄGIGES RÜCKTRITTSRECHT VORGESEHEN. DIE AK-KONSUMENTENSCHÜTZER:INNEN HALFEN EINEM ÜBERRUMPELTEN ÄLTEREN EHEPAAR IN EINEM BESONDERS DREISTEN FALL – MIT ERFOLG.
Der Sohn von Herrn und Frau A. wandte sich an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Seine über 90-jährigen Eltern erhielten Besuch von einem!-->…