Stocker: „Gewessler muss ihre Privatgutachten veröffentlichen“
Die Umweltministerin steht offensichtlich mit der Verfassung auf Kriegsfuß
„Leonore Gewessler muss ihre Privatgutachten veröffentlichen. Gemäß Artikel 20 Abs. 5 B-VG muss die Umweltministerin ihre – offenbar dem Verfassungsdienst entgegenstehenden - Privatgutachten, auf das sie ihre Stimmabgabe zur Renaturierungsverordnung stützt, veröffentlichen. Der Verfassungsdienst hat klargestellt, dass Ministerin Gewessler im Rat an die einheitliche Stellungnahme der Länder gebunden ist und der!-->!-->!-->…