PK-Aviso: Diplomiertes Pflegepersonal verlangt vom Sozialminister Effizienz und Unterstützung für die Betreuung zu Hause
Die gesetzlich vorgeschriebene Qualitätskontrolle – auch in der 24-Stunden-Betreuung kann von den Diplomierten Pflegerinnen nicht länger durchgeführt werden
Die zwei wesentlichen Tätigkeitsbereiche der Diplomierten Pflegefachkräfte im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung, nämlich Qualitätskontrolle und Delegation (fachliche Anleitung und Unterweisung), stehen auf dem Spiel und damit die Zukunft dieser Betreuungsform für rund 40.000 KlientInnen und mehr als 900.000 pflegende Angehörige.
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