Freistetter: „Versicherungszeiten von Ukrainerinnen und Ukrainern müssen endlich anerkannt werden“
Weil es kein Abkommen gibt, werden die Zeiten von in Österreich beschäftigten Ukrainern von der Pensionsversicherung nicht anerkannt.
Wien (OTS) - Wer in Österreich arbeitet und Versicherungszeiten erwirbt, hat Anspruch auf eine Pension. Dieser einfache Grundsatz gilt in Österreich nicht nur für heimische Arbeitskräfte und jene aus dem EU-Ausland, sondern aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen auch für zahlreiche andere ausländische Staatsangehörige.
Ungleichbehandlung aufgrund fehlendem Abkommen
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