Medienbehörde KommAustria lässt Beschluss des ORF-Stiftungsrates zur Anhebung des Programmentgelts unbeanstandet
Antrag der ORF-Generaldirektion erfüllt gesetzliche Vorgaben
Wien (OTS) - Die vom ORF-Stiftungsrat beschlossene Anhebung des Programmentgelts für Fernsehen und Radio um in Summe rund 8 Prozent erfüllt die Bestimmungen und Voraussetzungen des ORF-Gesetzes. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) nach Prüfung der am 18. Oktober 2021 vom ORF erhaltenen, umfangreichen Unterlagen und Berechnungen. Damit kann die Erhöhung bereits am 1. Februar 2022 in Kraft treten.
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