VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark
Es besteht der Verdacht, dass keiner dieser Betriebe allen Schweinen einen physisch angenehmen Liegebereich bietet, wie gesetzlich seit Juli 2022 vorgeschrieben
Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung normiert seit Juli 2022: „BUCHTEN MÜSSEN SO GEBAUT SEIN, DASS DIE SCHWEINE ZUGANG ZU EINEM PHYSISCH ANGENEHMEN LIEGEBEREICH HABEN, DER SAUBER IST UND SO VIEL PLATZ BIETET, DASS ALLE SCHWEINE GLEICHZEITIG LIEGEN KÖNNEN“. Sollte Österreich auch Tieren gegenüber ein Rechtsstaat sein, wird diese!-->!-->!-->…