Stellungnahme der ÖH Uni Wien zur neuen Regelung zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
Mit großer Besorgnis und entschiedener Ablehnung nimmt die ÖH Uni Wien die neue universitätsinterne Regelung zur Kenntnis, wonach ab dem 07.05.2025 Drittstaatsangehörige nicht mehr als Volontärinnen (ausgenommen Erasmus+), Praktikant*innen oder freie Dienstnehmer*innen an der Universität Wien beschäftigt werden dürfen und regulär nur noch ab 10 Wochenstunden angestellt werden können.
Diese Entscheidung bedeutet einen faktischen Ausschluss einer Vielzahl internationaler Studierender und Nachwuchswissenschaftler*innen!-->…