VfGH gibt VGT recht: Tiermasken auf Tierschutzaktionen trotz Verhüllungsverbots erlaubt
Verfassungsgerichtshof: Die Nutzung von Tiermasken bei Tierschutzaktionen ist wesentlicher Teil des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung
Wien (OTS) - Der VGT benützt seit Jahrzehnten Tiermasken für seine Aktionen. Ob Kückenmaske gegen die Vergasung der männlichen Legehühner an ihrem ersten Lebenstag, ob Schweinemaske gegen den Vollspaltenboden oder auch Rindermaske gegen den Missbrauch von Kühen in der Milchproduktion.
(https://vgt.at/presse/news/2018/news20180611mn.php) Dabei wurde er
von der Polizei!-->!-->!-->…