Bundesrat besiegelt Telekommunikationsgesetz-Novelle fürBreitbandausbau

Einstimmigkeit der Länderkammer bei Anpassungen von Seilbahngesetz und Schifffahrtsgesetz an EU-Vorgaben

Wien (PK) – Für einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes in
Österreich bis 2025 hat der Bundesrat heute mit Stimmenmehrheit eine
Novelle des Telekommunikationsgesetzes besiegelt. ÖVP und FPÖ
unterstrichen vor allem die große Bedeutung des Ausbaus für den
ländlichen Raum. Die SPÖ äußerte Kritik und brachte zudem einen
Entschließungsantrag für ein SMS-Katastrophenschutz-Alarmsystem ein,
der allerdings keine Mehrheit fand. Verkehrsminister Norbert Hofer
sagte aber, dass die Umsetzung eines solchen Systems geprüft werden
soll.

Einstimmig hat die Länderkammer Änderungen der gesetzlichen
Grundlagen für die Schifffahrt sowie für den Betrieb von
Seilbahnanlagen mit Anpassungen an EU-Vorgaben beschlossen.

ÖVP und FPÖ: Wichtiger Ausbau der Breitbandversorgung für ländlichen
Raum

Konkret soll die Novelle zum Breitbandausbau der Umsetzung der Ziele
dienen, die sich die Bundesregierung zur Erreichung einer
landesweiten Versorgung mit Gigabit-Anschlüssen und mit 5G-Mobilfunk
bis zum Jahr 2025 gesetzt hat. Nach Vorstellungen der Koalition soll
mit den neuen Bestimmungen ein möglichst kostengünstiger Ausbau des
Breitbandnetzes erfolgen und eine ineffiziente Verdoppelung von
Infrastruktur vermieden werden. Die Telekom-Regulierungsbehörde
RTR-GmbH soll daher eine bessere Datenlage als bisher erhalten, um
Analysen der Breitbandversorgung Österreichs durchführen zu können.
Die Novelle schafft darüber hinaus die rechtliche Grundlage für die
Erhebung und Verwertung der dazu notwendigen Geodaten über die
Breitbandversorgung, geplant ist auch eine Vereinfachung der
Behördenstruktur. Zugleich werden auch Änderungen im
KommAustria-Gesetz vorgenommen.

An die digitale Autobahn angeschlossen zu werden, sei für alle
Menschen von zentraler Bedeutung, unterstrich dazu Hubert Koller
(SPÖ/St). Er bezweifelt aber, dass der Ausbauplan der Regierung bis
2025 erreicht werden kann. Es gelte daher etwa, Projekte und
Instrumente zu starten, um finanzschwache Gemeinden in dieser
wichtigen Aufgabe zu unterstützen. Außerdem löse das Gesetz Unmut
unter Amateurfunkern aus, es gebe keine Zustimmung seitens der
Community. Er brachte den Antrag für ein
SMS-Katastrophenschutz-Alarmsystem ein, für ein solches System biete
sich im Ausschreibungszusammenhang die einmalige Gelegenheit.

Auch wenn der SPÖ-Antrag keine Mehrheit fand, unterstrich
Verkehrsminister Norbert Hofer sein Interesse an einem solchen
Warn-System, aber ebenso dessen Komplexität. Dementsprechend müssten
hier die Möglichkeiten geprüft werden. Nicht unumstritten ist aus
Sicht des Ministers zwar die Verpflichtung der öffentlichen Hand,
etwa der ÖBB und ASFINAG, gegebenenfalls Liegenschaften für
5G-Antennen nutzen lassen zu müssen. Nur so sei es aber möglich,
diese Technologie schnell auszurollen. Die kommenden Jahre bieten aus
Sicht von Hofer auch für den ländlichen Raum die große Chance der
Anbindung an diese wichtigen technologischen Entwicklungen. Darüber
hinaus kündigte der Verkehrsminister eine neue Breitbandstrategie für
das kommende Frühjahr an.

Die große Bedeutung des Ausbaus vor allem für den ländlichen Raum
strichen Peter Raggl (ÖVP/T), Andrea Wagner (ÖVP/N), Ferdinand
Tiefnig (ÖVP/O) und Christoph Steiner (FPÖ/T) hervor. Peter Raggl
verwies darüber hinaus darauf, dass auch auf die Kosten geschaut
werde. Andrea Wagner sprach sich vor allem für Frauen am Land aus,
die leistungsfähige digitale Netze und diesbezüglich dieselben
Bedingungen wie in der Stadt benötigen würden, um ihre Angebote
umsetzen zu können. Aus Sicht von Ferdinand Tiefnig liegt Österreich
im Breitbandausbau weit zurück, es werde wichtig sein, selbigen so
rasch wie möglich voranzubringen. Christoph Steiner schloss sich dem
an und bezeichnete das Gesetz als großen Wurf für die technologische
Zukunft Österreichs. 5G sei die einzige Überlebenschance im
ländlichen Raum. Zusätzlich werde auf kostenbewusste Finanzierung
geachtet.

Anpassung der Seilbahnkonzessionen an EU-Bestimmungen

Einstimmig passierte eine Anpassung des Seilbahngesetzes an eine
EU-Verordnung der EU den Bundesrat. Mit dem neuen Seilbahngesetz
erfolgt auch eine Trennung von Konzession und technischer
Lebensdauer. Künftig werden für alle Seilbahnsysteme in der Regel
eine Konzessionsdauer von 50 Jahren gelten, wobei nach 40 Jahren und
dann in weiterer Folge alle 30 Jahre eine Generalrevision
durchzuführen ist.

Das Gesetz bringe Entbürokratisierung, Sicherheit und Effizienz,
waren sich die Bundesrätinnen und Bundesräte einig. Die große
Bedeutung der Seilbahnwirtschaft speziell für sein Bundesland Tirol
strich Peter Raggl (ÖVP/T) hervor, etwa hinsichtlich Investitionen,
Tourismus, Landwirtschaft und in Bezug auf Arbeitsplätze. Gerd
Krusche (FPÖ/St) erörterte zur Novelle, dass die Umsetzung von
EU-Vorgaben auch als Gelegenheit genutzt wurde, zusätzliche
Anpassungen vorzunehmen, etwa die Trennung von Konzession und
technischer Lebensdauer. Auch Dominik Reisinger (SPÖ/O) kann
wesentliche Verbesserungen feststellen, beispielsweise was
Arbeitsplätze oder mehr Sicherheit betrifft.

Verkehrsminister Norbert Hofer zufolge könnten Seilbahnen in Zukunft
auch für den städtischen Raum eine Rolle spielen. Der Verkehr könne
dort massiv entlastet werden, so der Minister, der hofft, eine
„Nahverkehrsmilliarde“ erreichen zu können, um auch aus Bundesmitteln
in Ballungszentren in solche dekarbonisierende Verkehrsmaßnahmen –
über die Stadtgrenzen hinaus – investieren zu können.

Alkoholkontrollen kommen auch in der Binnenschifffahrt

Mit der ebenso einstimmig befürworteten Schifffahrtsnovelle 2018
werden unter anderem routinemäßige Alkoholkontrollen durch
Atemluftkontrolle, wie sie im Straßenverkehr üblich sind, auch für
die Binnenschifffahrt möglich. Grundsätzlich geht es bei der Novelle
darum, Vorgaben der EU zur Festlegung technischer Vorschriften für
Binnenschiffe in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Sicherheitsbestimmungen in der Binnenschifffahrt werden erhöht. Im
Bereich der Seeschifffahrt wird der Anwendungsbereich des
österreichischen Seeschifffahrtsrechts auf Jachten an internationale
Abkommen angepasst.

Speziell im Hinblick auf die Problematik, dass Beeinträchtigung durch
Alkohol in der Schifffahrt zum Teil zu Unfällen beigetragen habe,
begrüßen Michael Bernard (FPÖ/N), Armin Forstner (ÖVP/St) und
Wolfgang Beer (SPÖ/W) die künftigen Kontrollen. Das sei eine ähnliche
Maßnahme wie im Straßenverkehr und ein wichtiger Schritt, die
Sicherheit zu erhöhen, so Bernard. Auch die Verwaltungsvereinfachung
wurde von den Bundesräten einhellig gelobt. Mit dem auch von Forstner
angesprochenen Seebrief für Schlauchboote komme es nicht nur zu einer
Vereinfachung, es werde auch auf Freiwilligkeit Rücksicht genommen,
hob Beer hervor.

Verkehrsminister Norbert Hofer unterstrich im Sinne der Sicherheit
die Wichtigkeit, verdachtsfrei Alkoholkontrollen auch in diesem
Bereich durchführen zu können. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

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