Wirtschaftsausschuss vereinfacht digitale Amtswege

Weitere Beschlüsse: Novellen zu UWG und Versicherungsvermittlungsgesetz

Wien (PK) – Elektronische Behördenwege sollen in Zukunft einfacher
werden. Ein entsprechendes Gesetzespaket, dessen Maßnahmen von der
Einführung eines digitalen Babypoints für Amtswege nach der Geburt
eines Kindes bis hin zum Erinnerungsservice bei Ablaufen eines
Reisepasse reichen, wurde heute vom Wirtschaftsausschuss einstimmig
verabschiedet. Auf den Weg ins Plenum brachten die Abgeordneten auch
eine Versicherungsvermittlungsnovelle und Änderungen des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb, die im Wesentlichen der Umsetzung
von EU-Vorgaben dienen. Vertagt wurde ein Antrag der
Regierungsparteien betreffend eine Novelle des
Wirtschaftskammergesetzes mit Klarstellungen bezüglich der
Kammerwahlen. Hier wollen die Abgeordneten noch weitere
Stellungnahmen einholen und dann die Beratungen am 7. Dezember
fortsetzen.

Vom Babypoint bis zum Erinnerungsservice zur Reisepass-Verlängerung:
Digitale Amtswege werden einfacher

Die vom Ausschuss einstimmig beschlossene Novelle des
E-Government-Gesetzes und weiterer Gesetze (381 d.B.) dehnt zunächst
die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen
im Zentralen Melderegister aus und vereinfacht überdies die
Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines
sogenannten digitalen Babypoints. Vorgesehen ist auch ein
Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der
Gültigkeitsdauer eines Reisepasses. Weitere Punkte der
Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter
Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von
Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hob ebenso wie
ÖVP-Abgeordnete Maria Theresia Niss die Aspekte der
Bürgerorientierung und der Effizienzsteigerung hervor. Für Eva-Maria
Himmelbauer (ÖVP) und Wolfgang Klinger (FPÖ) ist das Gesetz zudem ein
weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und Entbürokratisierung.
Die Ausweitung des elektronischen Angebots der Behörden fand auch die
Unterstützung des SPÖ-Mandatars Konrad Antoni. Die Möglichkeit des
persönlichen Behördenwegs müsse allerdings auch weiterhin
sichergestellt bleiben, gab er zu bedenken. Bruno Rossmann (JETZT)
merkte kritisch an, dass die Anregungen der Datenschutzbehörde nicht
aufgegriffen wurden.

Versicherungsvermittlungsnovelle soll Schutz der
VersicherungsnehmerInnen verbessern

Durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU soll
der Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessert werden. Eine mit
den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS verabschiedete
Versicherungsvermittlungsnovelle (371 d.B.) betrifft in diesem Sinn
den Versicherungsvertrieb durch selbständige Versicherungsvermittler,
so etwa die Berufsgruppen der Versicherungsagenten, der
Versicherungsmakler, der gewerblichen Vermögensberater, der
Kreditinstitute sowie der Vermittler in Nebentätigkeit und regelt im
Einzelnen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen der
Branche.

ÖVP-Abgeordneter Peter Haubner erwartet sich durch die Umsetzung der
Richtlinie nun eine Hebung der Qualität bei Aus- und Fortbildung und
damit einen besseren Schutz für die VersicherungsnehmerInnen.
SPÖ-Abgeordneter Maximilian Unterrainer kritisierte hingegen die
kurze Begutachtungsfrist sowie den Umstand, dass wesentliche Aspekte
wie etwa die Informationspflichten im Verordnungsweg geregelt werden.
Ähnliche Bedenken brachte auch Bruno Rossmann (JETZT) vor. Josef
Schellhorn (NEOS) wiederum äußerte die Befürchtung, durch die
Umsetzung der Richtlinie könnten kleine Makler aus dem Markt gedrängt
werden.

Wirtschaftskammergesetz-Novelle: Antrag der Regierungsparteien zur
Einholung weiterer Stellungnahmen vertagt

Ein Initiativantrag (506/A) der Regierungsparteien betreffend eine
Novelle des Wirtschaftskammergesetzes hat zunächst Klarstellungen
hinsichtlich der Wahlen zur Wirtschaftskammer zum Inhalt. So soll
etwa die Zahl der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags
notwendigen Unterstützungserklärungen aus Gründen der
Entbürokratisierung von derzeit zehn auf maximal sieben reduziert
werden. Bei den Wahlkartenkuverts wiederum orientiert man sich an der
für den Bund geltenden Lösung. Ein weiterer Passus des Antrags regelt
die Reihung von strittigen Listenplätzen. Eine Bestimmung betreffend
die gemeinschaftliche Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der
Wirtschaftskammerorganisation schließlich verfolgt allgemein den
Zweck, Synergien im Binnenbereich der Kammer zu nutzen.

Für FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Klinger steht fest, dass der Antrag
weitreichende Erleichterungen für kleinere Fraktionen bringen wird.
Die Herabsetzung der Zahl der Unterstützungserklärungen auf sieben
wertete auch Josef Schellhorn (NEOS) als positiv, wenngleich er für
eine grundlegendere Reform der Kammer im Sinn von mehr Transparenz
und mehr direkter Demokratie eintrat. Von einer Entbürokratisierung
beim Kammerwahlrecht sei man weit entfernt, wandte hingegen Doris
Margreiter (SPÖ) ein.

Die Abgeordneten beschlossen daraufhin auf Initiative der SPÖ, im
Rahmen einer Ausschussbegutachtung Stellungnahmen einzuholen und die
Beratungen dann am 7.Dezember fortzusetzen.

UWG-Novelle setzt EU-Vorgaben bezüglich Geschäftsgeheimnisse um

Eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (375
d.B.)- sie erhielt die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und NEOS – setzt die
Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz vertraulichen
Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem
Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in die
innerstaatliche Rechtsordnung um. Der Entwurf enthält nun vor allem
begriffliche Klarstellungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse und
zielt zudem auch auf eine Verbesserung des verfahrensrechtlichen
Schutzes ab.

Während Andreas Kühberger (ÖVP) die neuen Bestimmungen vor allem auch
unter dem Blickwinkel des Schutzes für den Wirtschaftsstandort
begrüßte, merkte SPÖ-Mandatar Rainer Wimmer kritisch an, die
Arbeitgeber würden nun im Alleingang festlegen, was ein
Geschäftsgeheimnis sei.

SPÖ fordert Abschaffung der Selbstbehalte für Selbständige

Auf der Tagesordnung standen weiters zwei Anträge der SPÖ, wobei
Cornelia Ecker zunächst die Abschaffung der Selbstbehalte für
Selbständige forderte (431/A(E)). Die geplante Zusammenlegung der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit der
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) werde keinerlei positiven
Effekte für die PatientInnen haben, sondern bestehende Unterschiede
bloß weiter einzementieren, fürchtet die KMU-Sprecherin der SPÖ.
Selbständige würden zwar ein neues Türschild für ihre Versicherung
bekommen, doch dies werde weder zu gleichen Leistungen führen, noch
befreie man die Selbständigen von den unfairen Selbstbehalten, klagte
sie. Klein- und Mittelbetriebe sowie EPU würden einmal mehr durch die
Finger schauen. Während Bauern weiterhin so gut wie keine
Selbstbehalte zahlen, werde für Selbständige bei jedem Arztbesuch ein
Selbstbehalt von 20% fällig, gab Ecker zu bedenken und sprach von
einer „Strafsteuer aufs Kranksein“.

Der Antrag wurde unter Hinweis auf die laufende Reform der
Sozialversicherungen mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Geldwäsche: SPÖ gegen Ausnahmen für Immobilienbranche von den
erhöhten Sorgfaltspflichten

Kein Verständnis hat die SPÖ für Ausnahmen der Immobilienbranche von
den verschärften Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Rainer
Wimmer übte in diesem Zusammenhang scharfe Kritik am Entwurf einer so
genannten Risikobewertungsausnahmeverordnung der
Wirtschaftsministerin, in dem ImmobilienmaklerInnen von den erhöhten
Berichts- und Sorgfaltspflichten gemäß der 4. Geldwäsche-Richtlinie
der EU ausgeklammert werden. Dies sei sachlich nicht gerechtfertigt,
zumal die Immobilienbranche als Risikofaktor für Geldwäsche gilt,
gibt der SPÖ-Mandatar zu bedenken und erinnert zudem an kritische
Stellungnahmen etwa der Rechtsanwaltskammer. Es liege vielmehr nahe,
dass hier bewusst ein Sektor ausgenommen wurde, weil dieser im
Vorfeld nicht nur gezielte Lobbying-Arbeit geleistet, sondern auch
für den Wahlkampf von Sebastian Kurz gespendet hat, vermutet Wimmer,
der nun in einem Entschließungsantrag (435/A(E)) die Rücknahme des
Verordnungsentwurfs urgiert.

Auch dieser Antrag wurde in die Warteschleife verwiesen.
ÖVP-Abgeordnete Angelika Winzig bekannte sich in der Debatte mit
Nachdruck zu den Vorgaben der Geldwäsche-Richtlinie und stellte klar,
die Ausnahmen würden sich auf die Durchführung einer gesonderten
Risikoanalyse beziehen. (Schluss Wirtschaftsausschuss) hof

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