
Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben wird neu organisiert
Nationalrat beschließt Zusammenführung in Prüfdienst, NEOS-Initiative für gemeinsame Prüf- und Einhebestelle abgelehnt
Wien (PK) – Die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben GPLA soll
künftig im Wirkungsbereich der Bundesfinanzverwaltung gebündelt
werden. Der Nationalrat beschloss heute mehrheitlich die
Zusammenführung der Prüfung in einer neuen Behörde, dem Prüfdienst
für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, kurz PLAB. Mit der
gemeinsamen Prüfung bei dieser – dem Finanzministerium unmittelbar
nachgeordneten – Dienstbehörde will die Regierung die
Rechtssicherheit sowie die Vollzugs- und Servicequalität für
ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern, wie auch die
Abgeordneten seitens ÖVP und FPÖ hervorhoben. Die unterschiedlichen
Organisationsstrukturen – etwa von Finanzamt und Krankenversicherung
– hätten bisher die Koordination und die Zusammenarbeit der befassten
Institutionen erschwert, ist den Erläuterungen zur Gesetzesvorlage
über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der
Finanzverwaltung und der Sozialversicherung zu entnehmen. Dem
Prüfdienst sollen insbesondere die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben
und Beiträgen – wie bisher bestehend aus Lohnsteuerprüfung,
Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung – sowie die
Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen obliegen.
Mit der Vorlage wurde auch ein im Plenum eingebrachter
ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag beschlossen. Damit soll laut
AntragstellerInnen klargestellt werden, dass eine Haftung des
Arbeitgebers wegen unrichtiger Angaben in der Erklärung des
Arbeitnehmers hinsichtlich der Berücksichtigung des Alleinverdiener-,
Alleinerzieher-, des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages oder des
„Familienbonus Plus“ nur dann in Frage kommt, wenn offensichtlich
unrichtige Erklärungen des Arbeitnehmers beim Steuerabzug
berücksichtigt wurden. Denn überbordende Nachforschungs- und
Prüfungspflichten seitens des Arbeitgebers betreffend die familiären
Umstände der ArbeitnehmerInnen, insbesondere hinsichtlich
Unterhaltsleistungen, seien nicht mit dem im Regierungsprogramm
festgeschriebenen Ziel der Vereinfachung der Lohnverrechnung
vereinbar, wie Hermann Brückl (FPÖ) unterstrich. Der „Familienbonus
Plus“ sei eine bahnbrechende Entscheidung für Steuerersparnis
gewesen, ergänzte Karlheinz Kopf (ÖVP), es gelte jetzt, den
Verwaltungs- und Prüfaufwand für ArbeitgeberInnen so gering wie
möglich zu halten.
In einem in der Debatte außerdem eingebrachten Entschließungsantrag
beziehen sich die NEOS darüber hinaus auf Vorhaben des
Regierungsprogramms und fordern zur Entbürokratisierung der
lohnabhängigen Abgaben die Zusammenlegung sämtlicher Prüf- und
Einhebe-Kompetenzen bei einer Stelle in der Form, dass auch die
verschiedenen Rechtsmittelverfahren zu einem zusammengezogen werden.
Zwar werde die einheitliche Abgabenprüfung begrüßt, das sei aber nur
ein minimaler Schritt für Unternehmen, so die NEOS. Ein Manko dabei
stelle etwa dar, dass weiterhin Doppelprüfungen erfolgen können, da
die Sozialversicherung neben der Finanz weiterhin prüfen kann. Auch
unterschiedliche Regelungen sowie Rechtsunsicherheit nach erfolgter
GPLA bleiben Antragsteller Josef Schellhorn zufolge bestehen, da
weiterhin mehrere Behörden – also Finanz, Sozialversicherung und
Gemeinden – prüfen und lohnabgabenrechtliche Fragen unterschiedlich
bewerten würden. Der Antrag blieb allerdings in der Minderheit und
wurde abgelehnt.
SPÖ fürchtet Eingriff in Selbstverwaltung
Heftige Kritik an der Gesetzesvorlage übte Alois Stöger seitens der
SPÖ. Verfassungsjuristen hätten die Verfassungswidrigkeit
festgestellt, zudem ortet er einen Eingriff in die Selbstverwaltung
der Sozialversicherung. Stöger stellte außerdem die Befürchtung in
den Raum, dass mit der Zusammenführung weniger Geld für Pensionen,
für Gesundheitsversorgung und auch für die Gemeinden zur Verfügung
stehen würde. Doris Margreiter (SPÖ) schloss sich dem an, außerdem
werde der Scheinselbstständigkeit Tür und Tor geöffnet. Die
versprochenen Erleichterungen durch die Zusammenführung würden nicht
passieren, so Magreiter, und im Gegenteil zu Entbürokratisierung
werde außerdem ein Prüfungsbeirat installiert.
Fuchs: Weiterer Schritt zu One-Stop-Shop für Unternehmen wird folgen
Staatssekretär Hubert Fuchs entgegnete Alois Stöger vehement: Es sei
unfassbar, dass er die Beamten der Finanzverwaltung „anpatzen“ wolle,
indem er der neuen Prüfeinrichtung unterstelle, es werde weniger Geld
zu Verfügung stehen.
Nach diesem ersten Schritt der Zusammenführung in die PLAB werde in
einem zweiten Schritt auch die gesamte Einhebung in Form einer
einheitlichen Dienstgeberabgabe kommen, kündigte Fuchs an. Auch
Karlheinz Kopf wies – auch im Namen der Finanzbeamten, wie er sagte –
entschieden Stögers Aussagen zurück, wonach es zu weniger Geld in den
Krankenversicherungen kommen würde. Hermann Brückl (FPÖ) bezeichnete
es als Panik- und Angstmache von Stöger, zu behaupten, die Gemeinden
bekämen weniger Geld. Im Gegenteil werde es zu Kostenersparnissen
durch Synergieeffekte kommen. Auch Gerhard Kaniak (FPÖ) betonte
gegenüber Stöger, es handle sich bei weitem nicht um einen Eingriff
in die Selbstverwaltung, noch werden die Maßnahmen zu weniger Geld im
System führen. Dass von Margreiter der Prüfungsbeirat kritisiert
wird, ist ihm unverständlich, zumal genau damit gewährleistet werde,
dass die Interessen von Sozialversicherung und Kommunen
berücksichtigt werden. Alle Sorgen der SPÖ seien haltlos und
unbegründet, so Kaniak. Wenn der Apparat schlanker werde, bleibe auch
mehr Geld für die Gemeinden und für Versicherte, fügte dem Maximilian
Linder (FPÖ) hinzu und hob auch die Vereinfachung für die Betriebe
hervor.
Einig waren sich Karlheinz Kopf, Hermann Brückl und Josef Schellhorn,
dass die lohnabhängigen Abgaben für Arbeitgeber zu hoch seien. Ziel
der Regierungsparteien sei, das in nächster Zeit zu ändern, so Kopf,
der diesbezüglich auch Arbeitnehmerabgaben erwähnte. Mit den anderen
RednerInnen der Koalitionsparteien strich auch Angelika Winzig (ÖVP)
die Zusammenführung positiv hervor, vor allem erhoffe sie sich
dadurch etwa auch eine kürzere Prüfungsdauer. Brückl ergänzte, dass
es grundsätzlich und im Regelfall auch keine Doppelprüfung und keinen
Einspruch geben werde.
Im Zusammenhang mit dem „Familienbonus Plus“ wurde per
Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ bereits im Ausschuss festgelegt,
dass hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten bereits ergangene
Freibetragsbescheide für 2019 außer Kraft treten und durch neue
ersetzt werden sollen. Damit sollen Pflichtveranlagungen und
Nachzahlungen für das Jahr 2019 vermieden werden. Entsprechend sollen
in den Freibetragsbescheiden für die Jahre 2019 und 2020 die
Kinderbetreuungskosten auch nicht mehr enthalten sein. (Fortsetzung
Nationalrat) mbu
———————————————————————
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender