EU-Austritts-Personenkomitee: Ungarn sagt NEIN zum UNO-FLÜCHTLINGSPAKT

Österreich hingegen stimmt zu!

Zeiselmauer (OTS) – „Während die österreichische Regierung laut
offiziellem Ministerratsbeschluß, zu sehen auf der Homepage des
Außenministeriums ([https://bit.ly/2EpJNRm]
(https://bit.ly/2EpJNRm)), bei der UNO-Generalversammlung am 17.
Dezember 2018 dem UNO-Flüchtlingspakt zustimmen will, wird die
ungarische Regierung diesen laut neuester Meldung im „Hungary
Journal“ ablehnen – siehe [https://bit.ly/2EtyCXU]
(https://bit.ly/2EtyCXU)“, so Inge Rauscher, Sprecherin des
EU-Austritts-Personenkomitees für Österreich und Obfrau der
„Initiative Heimat & Umwelt“. Sie sieht damit ihre Warnungen vor dem
UNO-Flüchtlingspakt (siehe APA-OTS vom 27.11.2018,
[www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181127_OTS0057]
(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181127_OTS0057) ) bestätigt
und verweist auf die wichtigsten Begründungen der Ablehnung Ungarns
durch Außenminister Szijarto in einer Pressekonferenz. Dieser wird
wie folgt im „Hungary Journal“ unter dem Titel „Ungarn lehnt auch den
Flüchtlingspakt ab, weil er ein Sicherheitsrisiko darstellt, das wir
nicht hinnehmen können“ zitiert:

„Der UNO-Flüchtlingspakt ist gefährlich und könnte noch mehr
Migration auslösen. Und zwar indem „illegale Migranten“ versuchen
könnten, sich als „Flüchtlinge“ zu deklarieren. Beim Flüchtlingspakt
geht es darum, durch eine Hintertür alle hereinzubringen, die man
durch die Haupttür des Migrationspaktes nicht hereinbringen kann.
Zahlreiche kürzliche Debatten drehen sich darum, wie versucht werden
könnte, jene, die als illegale Migranten ankommen, als Flüchtlinge zu
klassifizieren.“ Laut Szijarto „gibt es ernstzunehmende
internationale Bestrebungen, illegale Migranten nach Europa und
Nordamerika zu bringen, deshalb würden auch die USA beide Pakte
ablehnen. Das zentrale Schlüsselwort („buzzword“) im Flüchtlingspakt
sei die Formulierung der „geteilten Verpflichtungen“ („shared
burdens“). Demnach verlangt der Flüchtlingspakt von den
Annehmer-(=Zustimmungs-)Staaten, Flüchtlingen zu erlauben, frei und
völlig unkontrolliert innerhalb jedes Landes herumreisen zu können,
bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Zurückfahren von Anhaltungen und
Inhaftierungen. Damit würde illegalen Grenzübertritten Vorschub
geleistet. Aufgrund konservativer Schätzungen würden sich 30 – 35
Millionen Menschen in unmittelbarer Nähe Europas unter Bedingungen
befinden, die sie zu einem jederzeitigen Aufbruch in Richtung der EU
veranlassen könnten! Die beiden UNO-Pakte würden dies begünstigen.“

Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Mitglied des
EU-Austritts-Personenkomitees, verweist dabei auf die größere
Dimension der UNO-Einwanderungspakte gemäß
[www.geolitico.de/2018/12/07/un-als-antidemokratische-weltmach]
(http://www.geolitico.de/2018/12/07/un-als-antidemokratische-weltmach
t)t

Zwtl.: Österreichs Regierung betreibt massive Wählertäuschung!

Inge Rauscher weiter: „Die Zustimmung der österreichischen
Regierung zum UNO-Flüchtlingspakt wird mit Verharmlosungen und
bewußten Irreführungen kaschiert. So hat sich kürzlich Vizekanzler
Strache in Interviews und auf seiner facebook-Seite damit gebrüstet,
daß der „Flüchtlingspakt von uns nicht unterschrieben, nur zur
Kenntnis genommen wird.“ Er sagte allerdings nicht dazu, daß dies die
Annahme dieses Pakts durch Österreich gemäß Ministerratsbeschluß, an
dem er ja selbst mitwirkte, bedeutet, in dem wörtlich die „Zustimmung
zum Flüchtlingspakt“ festgelegt wird. Denn wer „zur Kenntnis nimmt“,
stimmt zu. Es gilt hier der alte Rechtsgrundsatz qui tacet consentire
videtur (Wer schweigt, ist als einer der zustimmt anzusehen). Sich
dabei auf verbale Erklärungen und Interpretationen zu berufen und
sogar von einer „persistent objection“ zu sprechen und zu schreiben,
setzt diesem unwürdigen Spiel nur die Krone auf. Ein „persistent
objector“ gemäß Völkerrecht kann nur sein, wer das zur Abstimmung
anstehende Dokument – also den UNO-Flüchtlingspakt – ausdrücklich
ablehnt und somit dezidiert nicht annimmt!“

Strache spielt hier bewußt mit dem mangelnden Informationsstand
der Bürger, an dem die Politiker ja massiv mitschuldig sind, weil sie
der Bevölkerung, nicht einmal ihren eigenen Wählern, nicht sagen, daß
UNO-Resolutionen – also auch jene, mit denen sowohl der Migrations-
als auch der Flüchtlingspakt beschlossen werden – grundsätzlich nicht
„unterschrieben“, sondern immer nur per Akklamation (also durch
Aufstehen) in der UNO-Vollversammlung angenommen oder eben (durch
Sitzenbleiben) abgelehnt werden.

Prof. Wohlmeyer und Inge Rauscher abschließend: „Man kann leider
jenen Politikern, die sich als Vasallen der geopolitischen Machthaber
verhalten, offensichtlich nichts glauben! Da die EU offenbar nicht
reformierbar ist und weil seitens der EU-Eliten die Flutung Europas
durch Massenmigration angestrebt oder zumindest mitgetragen wird,
sehen wir nur die Möglichkeit, durch formellen EU-Austritt einen
eigenständigen, dem Gemeinwohl dienenden Weg zu gehen.“

Unabhängiges EU-Austritts-Personenkomitee, Initiatoren des EU-Austritts-Volksbegehrens vom Juni 2015 mit 261.056 Unterzeichnern:

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net, www.jazumoexit.at

Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Tel. 02762/53173

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