Frankfurter Rundschau: FR-Kommentar zu Hassreden im Netz nach dem Mord an Regierungspräsident Lübcke

Frankfurt (ots) – Wer im Netz die Rechte anderer verletzt, muss ebenso belangt werden können wie in der analogen Welt. Man muss nicht gleich die Klarnamenpflicht einführen, wie es unter anderem Emmanuel Macron und Wolfgang Schäuble verlangen. Denkbar sind aber Systeme, bei denen die Identität des Teilnehmers zumindest gegenüber dem Plattformbetreiber zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, bevor jemand einen Account eröffnet und sich an ein Millionenpublikum wendet. Bei Rechtsverstößen können dann Straf- oder Ziviljustiz effektiv gegen den Verursacher vorgehen. Plötzlich würde damit, ein Novum, die Achtung vor den Rechten anderer eine Rolle spielen. Nichts könnte besser die von Hochmut und Egozentrik getriebenen neuen Hassmaschinen bremsen. Über Details mag noch viel gerungen werden. Eins aber ist klar: So wie bisher geht es nicht weiter.

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