Verwaltungsrichter erlässt Zwischenentscheidung im Patentstreit betreffend 2′-FL-Produktion und beta-Galactosidase Aktivität

Rheinbreitbach (ots) – Am 09. September 2019 hat der Verwaltungsrichter Cameron Elliott der United States International Trade Commission (ITC) eine Zwischenentscheidung erlassen, gemäß der einer der Bakterienstämme, die von der Jennewein Biotechnologie GmbH zur Herstellung von 2′-Fucosyllactose (2′-FL) genutzt werden, ein Patent der Glycosyn LLC verletzen soll.

In einem Ermittlungsverfahren der ITC hatte die Beschwerdeführerin Glycosyn LLC ursprünglich zwei Patente mit insgesamt 68 Ansprüchen geltend gemacht. Nach Erhebung der Tatsachen hat Glycosyn eines seiner Patente ganz aus dem Ermittlungsverfahren genommen und das andere Patent auf 14 Ansprüche beschränkt.

Die Jennewein Biotechnologie GmbH beabsichtigt, Beschwerde gegen die Zwischenentscheidung des Verwaltungsrichters einzulegen, die Gegenstand einer Überprüfung durch die gesamte ITC ist. Gemäß Firmengründer und CEO Stefan Jennewein: “Wir sind von der Zwischenentscheidung des Verwaltungsrichters enttäuscht und nach wie vor der festen Überzeugung, dass unser Verfahren keinen der Patentansprüche von Glycosyn verletzt. Wir beabsichtigen, die Entscheidung von der gesamten Kommission überprüfen zu lassen”.

Die Jennewein Biotechnologie GmbH hat bereits Vorkehrungen getroffen, um alternative Produktionsstämme ohne induzierbare beta-Galactosidase-Aktivität für die Herstellung von 2′-FL nutzen zu dürfen und damit die Versorgung ihrer Kunden in den USA mit 2′-FL ohne Unterbrechung sicherzustellen. So Stefan Jennewein: “Unser Unternehmen war das Erste, das 2′-FL in den USA vermarktet hat und das Erste, das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (GRAS-Status) für 2′-FL von der Federal Drug Administration (FDA) bekommen hat; und wir werden weiterhin führend darin sein, neue und innovative humane Milcholigosaccharid-Produkte wie 2′-FL zur Verwendung in Säuglingsnahrung und anderen Produkten in den USA aber auch weltweit verfügbar zu machen.”

Über HMOs:

Humane Milch-Oligosaccharide (HMOs) sind komplexe Zuckermoleküle, die ausschließlich in der Muttermilch vorkommen. Nach Fetten und Lactose bilden sie den drittgrößten Anteil der menschlichen Muttermilch. Es gibt ungefähr 200 strukturell unterschiedliche Arten von HMOs. Das am häufigsten vorkommende HMO ist 2′-Fucosyllactose, welches in ca. 80% aller humanen Milchproben in Konzentrationen von ca. 2g/l vorkommt. Wissenschaftliche Studien haben erwiesen, dass humane Milch-Oligosaccharide, insbesondere 2′-Fucosyllactose, sich positiv auf die gesundheitliche Entwicklung von Säuglingen auswirken: Sie haben eine präbiotische Wirkung, das heißt sie fördern gezielt das Wachstum von vorteilhaften Mikroorganismen. Außerdem schützen HMOs vor Krankheitserregern. Jennewein Biotechnologie führte das HMO 2′-Fucosyllactose 2015 weltweit erstmals in den Säuglingsnahrungsmarkt ein, mittlerweile werden weltweit mehrere Säuglinsgnahrungen mit 2′-Fucosyllacotse angeboten (wie z.B. Abbott Similac).

Über Jennewein Biotechnologie:

Die Jennewein Biotechnologie ist ein international führendes Unternehmen im Bereich der Industriellen Biotechnologie mit Produkten im Bereich komplexer Oligosaccharide (humane Milchzucker) und seltener Monosaccharide. Das Unternehmen produziert ein breitgefächertes Portfolio an innovativen HMO-Produkten, wie zum Beispiel 2′-Fucosyllactose, 3′-Fucosyllactose oder Lacto-N-tetraose. Diese seltenen Zucker können in der Nahrungsmittelindustrie, bevorzugt in der Säuglingsnahrung, Pharmabranche und Kosmetikindustrie eingesetzt werden. Der Herstellungsprozess basiert auf modernsten Fermentationstechniken. 2015 erteilte die amerikanische Lebensmittelaufsicht (FDA) der Jennewein Biotechnologie die Zulassung für den Vertrieb von 2′-Fucosyllactose in den USA. Im Jahr 2017 folgte die Novel-Food-Zulassung für 2′-Fucosyllactose in der Europäischen Union.

Kontakt:

Dr. Andreas Hübel
Head of Intellectual Property
+49 (0)2224/988 10791
andreas.huebel@jennewein-biotech.de


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