40. Wiener Landtag (8)

Dringlicher Antrag zum Thema „Umsetzung Sozialhilfe-Grundsatzgesetz mit 1. Jänner 2020“, eingebracht von der FPÖ

Wien (OTS/RK) – LAbg. KR Kurt Wagner (SPÖ) sagte in Richtung FPÖ: Die Zahlen, die die Freiheitlichen im Dringlichen Antrag anführen, würden nicht stimmen. Die FPÖ hätte sich etwa bei der Zahl der in Wien ansässigen Bedarfsorientierten Mindestsicherungsbeziehenden im Jahr 2018 um etwa 40.000 Personen geirrt. Außerdem gebe es aktuelle Daten vom Oktober 2019, die zeigten, dass die Zahl der BezieherInnen bereits gesunken sei. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Wien sei keine „sozialpolitische Hängematte, sondern für manche Menschen eine Absicherung, sich das Notwendigste leisten zu können“, sagte Wagner. In Bezug auf das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz der Bundesregierung sagte Wagner: Das Land Wien habe mit der Bundesregierung Gespräche geführt und verhandelt, man sei sich aber nicht einig geworden. „Und bevor man eine schlechte Vereinbarung eingeht, bleibt man lieber bei der guten alten – bei der Wiener Mindestsicherung“. Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz würde „Zäune bauen und für Kinder Hürden schaffen“. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes würden nur wenigen Menschen Vorteile bringen – „die Mehrheit hat nichts davon“, meinte Wagner. Wien würde die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über das neue Gesetz abwarten. Es bestünde eine aufrechte gesetzliche Bestimmung, an die sich das Land Wien halte. Auch andere Bundesländer, etwa Vorarlberg, würden so vorgehen. Laut Wagner seien Oberösterreich und Niederösterreich die einzigen Bundesländer, die bereits Ausführungsgesetze verabschiedet hätten. Das sei Wagner zufolge unverantwortlich, denn die Länder müssten auf das Prüfergebnis des VfGH warten, das Rechtssicherheit schaffe.

LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (FPÖ) kritisierte seinen Vorredner Wagner von der SPÖ: „Diese Vorstellung von der österreichischen Bundesverfassung spricht nicht für die rot-grüne Stadtregierung.“ Es benötige keine Einigung zwischen der Bundesregierung und der Wiener Stadtregierung, um ein Bundesgesetz zu beschließen, so Ulm. In Artikel 12 des Bundesverfassungsgesetzes sei die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land klar geregelt, erinnerte Ulm. Der Bund sei demnach berechtigt, Gesetze zu erlassen. Die Verwaltungsorgane der Länder seien nach einer Übergangsfrist anschließend verpflichtet, ein passendes Ausführungsgesetz zu erlassen. Über die Gesetzeswidrigkeit des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes werde zudem der VfGH noch entscheiden. „Es mangelt den Sozialdemokraten an Respekt gegenüber dem Verfassungsrecht, wenn Stadtrat Peter Hacker meint, er denkt nicht daran, dieses Gesetz zu vollziehen“, betonte Ulm.

LAbg. Armin Blind (FPÖ) mahnte: „Den Rechtsstaat sollte man nicht missachten.“ Es seien keine Verträge mit dem Bund zu schließen, sondern die Gesetze der Bundesregierung seien umzusetzen. Aussagen wie jene von Sozialstadtrat Hacker würden den „Verfall der demokratischen Kultur seit geraumer Zeit zeigen“. Hacker müsse sich damit „abfinden, dass es sich dabei um Grundsatzgesetze handelt, die er für Wien durchführen muss“, sagte Blind. Zudem kritisierte Blind die „lange Abwesenheit“ von Hacker in dieser Debatte. Wien sei ein „schwarzes Loch, das weltweit Massenwanderung anzieht“, so Blind. Er Für ihn gebe es außerdem einen Unterschied zwischen Asyl und Zuwanderung: „Die Zuwanderer suchen wir uns aus, abgelehnte Asylwerber müssen das Gebiet wieder ausnahmslos verlassen.“

(Forts.) exm

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