Brüderle: “Wir haben im Rahmen der wirtschaftlichen Vernunft geliefert!” / Meurer: “Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ist nun nicht mehr nötig”

Berlin (ots) – bpa Arbeitgeberverband zum mitverhandelten Ergebnis der Pflegekommission

Zum verkündeten Ergebnis der Pflegemindestlohnkommission erklärt bpa Arbeitgeberpräsident und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle:

“Das ist trotz der ambitionierten Steigerungen der Pflegemindestlöhne bis April 2022 ein Abschluss der wirtschaftlichen Vernunft. Erstmalig wird ein Pflegemindestlohn für einjährig gelernte Pflegehilfskräfte in Höhe von 12,20 Euro Ost und 12,50 Euro West sowie ein Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte in Höhe von 15 Euro in Ost und West eingeführt. Beide sind wie der Pflegemindestlohn für ungelernte Hilfskräfte Lohnuntergrenzen.

Ab Juli 2020 liegt der Pflegemindestlohn für ungelernte Hilfskräfte bei 11,60 Euro im Westen und damit fast 25 Prozent über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro.

Die Kommission ist einstimmig zu diesem Ergebnis gekommen. Das macht auch deutlich, dass es gesetzliche Eingriffe, Änderungen oder Beschränkungen der Pflegekommission nicht braucht. Wir waren und sind handlungsfähig.”

Der stellvertretende bpa Arbeitgeberpräsident und stellvertretendes Kommissionsmitglied Bernd Meurer ergänzt:

“Die Kommission sendet auch ein wichtiges Zeichen an die Altenpflege in den neuen Bundesländern. Ab September 2021 gilt der Mindestlohn für ungelernte Hilfskräfte in der Altenpflege in Ost und West gemeinsam in Höhe von 12,00 Euro und steigt sogar bis April 2022 auf 12,55 Euro.

Das Ergebnis, das zügig verhandelt und erzielt wurde, macht deutlich, dass nun ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag nicht mehr nötig ist. Die Bundesregierung hat immer betont, dass sie einen der beiden Wege gehen will. Entweder Allgemeinverbindlichkeit oder Pflegekommission. Wir haben in der Pflegekommission geliefert. Nun sollte sich niemand mehr auf dünnes Eis begeben und den verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Weg der Allgemeinverbindlichkeit gehen. Dass Hubertus Heil nun immer noch einer Kleingewerkschaft in der Altenpflege und einem Miniarbeitgeberverband hinterherhechelt, ist nach diesem Durchbruch in der Pflegekommission nicht mehr zu erklären.”

Der bpa Arbeitgeberverband e.V. vertritt als größter Arbeitgeberverband in der Pflegebranche sowohl die großen, bundesweit tätigen Trägergruppen wie auch die mittleren und kleinen Familienunternehmen. Der bpa Arbeitgeberverband tritt für die tarif- und arbeitsmarktpolitischen Interessen von aktuell mehr als 4.000 Mitgliedsbetrieben ein, die über 190.000 Mitarbeiter beschäftigen. Der bpa Arbeitgeberverband wurde 2015 von Einrichtungen und Diensten der privaten Arbeitgeber in der Altenpflege, Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe gegründet

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