FPÖ – Hauser: Entschädigung gemäß Epidemiegesetz muss bis zur behördlich gestatteten Wiedereröffnung gelten!
Wien (OTS) - "Da mit 25. März 2020 die Verordnungen gemäß Epidemiegesetz von den Bezirksverwaltungsbehörden aufgehoben und durch die von den Regierungsparteien im Parlament gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Covid-19-Gesetze ausgehebelt wurden, ist derzeit die Entschädigung nur bis 25. März möglich." Mit diesen Worten kritisierte heute FPÖ-Tourismussprecher NAbg. Mag. Gerald Hauser die seit 21. Juli vorliegende Verordnung von Minister Anschober zur Berechnung der Höhe des Verdienstentgangs für Betriebe nach!-->…