AWS fördert Investitionen österreichischer Unternehmer mittels steuerfreier Prämie

Wien (OTS) – Seit 1. September 2020 kann die COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen beantragt werden. Der nicht rückzahlbare Zuschuss zur Förderung der Wirtschaft soll als besonderer Investitionsanreiz dienen.

Eine Förderung kann für Neuinvestitionen in das materielle und immaterielle abnutzbare Anlagevermögen beantragt werden, die im Unternehmen bislang noch nicht aktiviert wurden. Auch gebraucht angeschaffte Wirtschaftsgüter kommen für die Förderung in Betracht.

Förderungsfähig sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, die im Zeitpunkt der Antragstellung die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht erfüllen. Weiters darf der Förderwerber gegen keine österreichischen gerichtlich zu ahndenden Rechtsvorschriften verstoßen. Auch neu gegründete Unternehmen können die Investitionsprämie beantragen, sofern sie bereits über eine Steuernummer verfügen.

Zu beachten ist, dass die erste Maßnahme der Investition (zB Bestellung, Abschluss des Kaufvertrags, Lieferung, Baubeginn) zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 zu setzen ist. Im Zeitpunkt der Antragstellung ab 1. September 2020 muss jedoch noch keine Maßnahme gesetzt werden. Die Investition ist bis spätestens 28. Februar 2022 in Betrieb zu nehmen und zu bezahlen. Bei Investitionen ab EUR 20 Mio. kann hingegen die Inbetriebnahme und Bezahlung bis 28. Februar 2024 erfolgen.

Nicht gefördert werden insbesondere klimaschädliche Investitionen, der Erwerb von Gebäuden bzw. Grundstücken oder Finanzanlagen sowie der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, die an Private verkauft oder vermietet werden sollen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7 % der Anschaffungskosten. Für Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/LifeScience erhöht sich die Höhe auf 14 % der Anschaffungskosten. Die Investitionsprämie ist von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit und kürzt zudem die Bemessungsgrundlage für die Absetzung der Abnutzung (AfA) nicht.

Der Antrag ist ab 1. September 2020 bis spätestens 28. Februar 2021 zu stellen. Zu beachten ist, dass das minimale Investitionsvolumen netto EUR 5.000 pro Antrag und das maximale Investitionsvolumen netto EUR 50 Mio. pro Unternehmen beträgt.

Laut Mitteilung der aws vom 27. August 2020 soll – entgegen der derzeitigen gesetzlichen Grundlagen – das Fördervolumen nicht beschränkt sein und auch das first-come, first-serve Prinzip nicht zur Anwendung kommen. Eine entsprechende gesetzliche Änderung im Bedarfsfall müsste noch erfolgen. Yasmin Wagner, Steuer-Expertin und Partnerin beim renommierten Steuerberatungsunternehmen TPA rät: „Es ist nach wie vor sinnvoll, bereits frühzeitig entsprechende Investitionen zu planen und eine schnellstmögliche Antragstellung zu forcieren.“

Über TPA: Zahlen und Fakten

TPA ist eines der führenden Steuerberatungsunternehmen in Österreich. Das Angebot umfasst Steuerberatung und Unternehmensberatung. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in vierzehn österreichischen Niederlassungen stehen Ihnen zur Seite. Unsere Standorte finden Sie in Graz, Hermagor, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Langenlois, Lilienfeld, Linz, Schrems, St. Pölten, Telfs, Villach, Wien und Zwettl.

Die TPA Gruppe ist – mit rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – neben Österreich in elf weiteren Ländern in Mittel-und Südosteuropa tätig: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Montenegro, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

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