Lindinger und Reiter verurteilen Bauernbashing auf tiefstem Niveau

Kritik der Österreichischen Jungbauernschaft an SPÖ-Angriff auf unsere Jungbäuerinnen und Jungbauern

Wien (OTS/ÖVP-PK) – SPÖ-Nationalratsabgeordneter Rainer Wimmer sorgt mit seiner skandalösen Falschaussage im Zuge der Debatte zur Hacklerregelung für Aufsehen: Unsere Jungbäuerinnen und Jungbauern würden bis zum 27. Lebensjahr keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und somit auf Kosten der Steuerzahler leben. „Diese Behauptung ist schlichtweg falsch und ein ungerechtfertigter Angriff auf uns Jungbäuerinnen und Jungbauern. Die sogenannte sozialdemokratische Partei betreibt Bauernbashing vom Feinsten und startet somit einen Angriff gegen jene Berufsgruppe, welche ohnehin im Durchschnitt mit einer Pension auskommen muss, die unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes liegt. Wo bleibt hier der soziale Gedanke?“, zeigt sich ÖVP-Abgeordnete Carina Reiter, Präsidiumsmitglied der Österreichischen Jungbauernschaft, verärgert über diesen Angriff auf die Jungbauern.

Auch ÖVP-Abg. Klaus Lindinger, Bundesobmann-Stellvertreter der Österreichischen Jungbauernschaft, zeigt sich empört über die Behauptung des SPÖ-Gewerkschaftsvertreters: „Die SPÖ betreibt am Rücken vieler Jungbäuerinnen und Jungbauern einen visionslosen Klassenkampf. Das ist unterste Schublade und zeigt einmal mehr, dass nur der Bauernbund und die ÖVP wirklich hinter den Bäuerinnen und Bauern in diesem Land stehen.“

Reiter und Lindinger sind zwar nicht verwundert über die Missgunst der SPÖ hinsichtlich der Verhandlungserfolge des Bauerbundes. „Jedoch sollten hochrangige Gewerkschaftsvertreter trotzdem bei der Wahrheit bleiben. Tatsache ist, dass die Jungbäuerinnen und Jungbauern sehr wohl Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Lediglich bei einer Maßnahme – Erhöhung der Pensionsversicherungsbeiträge von hauptberuflich am Betrieb beschäftigten Familienmitgliedern bis zum 27. Lebensjahr – wird ein Drittel vom Bund übernommen. Dies soll dazu beitragen, dass sich die bäuerliche Jugend für die Arbeit am elterlichen Hof entscheidet.

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