Nationalrat: Freistellung von Schwangeren bis Ende September verlängert

Betriebliche Corona-Testungen und Aufstockung der Notstandshilfe ebenfalls verlängert

Wien (PK) – Die Corona-Pandemie stand im Nationalrat heute bei weiteren Beschlüssen aus den Bereichen Arbeit und Soziales im Mittelpunkt. So wurde etwa die Freistellung von schwangeren Beschäftigten mehrheitlich bis Ende September verlängert. Geimpfte schwangere Frauen müssen allerdings ab Juli wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Ebenfalls bis Ende September verlängert wurde die Förderung für betriebliche Corona-Testungen. Auch die Notstandshilfe wird noch bis Ende September auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Einheitliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter wird es erst ab Oktober geben. Mit einer Novelle des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes werden die für LeiharbeiterInnen geltenden speziellen Kündigungsregelungen auch nach der allgemeinen Angleichung der Kündigungsfristen aufrecht bleiben können.

Im Zuge der Debatte eingebrachte Abänderungsanträge zur Freistellung von Schwangeren von SPÖ und NEOS blieben ebenso in der Minderheit wie ein Abänderungsantrag der FPÖ zu den betrieblichen Testungen.

Freistellung von ungeimpften schwangeren Beschäftigten bis Ende September verlängert

Mit der mehrheitlich beschlossenen Novelle zum Mutterschutzgesetz wird die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte um weitere drei Monate bis Ende September verlängert. Werdende Mütter, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben wie Friseurinnen oder Kindergartenpädagoginnen, sind demnach ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche – bei vollem Lohnausgleich -freizustellen, sofern keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Allerdings werden nicht mehr alle Betroffenen von der Sonderregelung profitieren: Wer vollen Impfschutz hat, muss ab Juli wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Den NEOS zufolge setzt die Regelung einen falschen Anreiz für Schwangere, sich nicht oder verspätet impfen zu lassen. Daher wollten sie mit einem Abänderungsantrag die Bedingung einbauen, dass ungeimpfte Schwangere nur dann freigestellt werden dürfen, wenn der Dienstgeber bestätigen kann, dass ein Impftermin bereits gebucht ist. Gerald Loacker (NEOS) zufolge belohne die von den Regierungsfraktionen vorgelegte Regelung “Impfverweigerer und Corona-Leugner” und bestrafe jene, die zum Erfolg der Impfkampagne beitragen. Für ihn werden Leute mit Steuergeld fürs Nichtstun bezahlt, obwohl viel Steuermittel für die Beschaffung von Impfstoffen ausgegeben werde.

In eine gänzlich andere Richtung ging ein Abänderungsantrag der SozialdemokratInnen. Sie wollten verhindern, dass Druck auf Schwangere ausgeübt wird, sich impfen zu lassen, und daher die Freistellung weiterhin für alle schwangeren Beschäftigten ermöglichen. Für Sabine Schatz (SPÖ) müssen werdende Mütter die Entscheidung für eine Impfung in einer so sensiblen Situation selbstbestimmt treffen können. Außerdem kritisierte sie, dass Beschäftigte im Handel nicht von der Freistellung umfasst sind. Beide Abänderungen konnten jedoch keine Mehrheit finden, die Novellierung wurde in ihrer ursprünglichen Form beschlossen.

Meri Disoski (Grüne) betonte, es brauche die Zustimmung der Opposition insbesondere im Bundesrat, um die Freistellung rechtzeitig zu verlängern. Ansonsten werde es die Regelung in zwei Wochen nicht mehr geben. Man könne und dürfe nicht verantworten, dass Schwangere dann wieder einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien. Bettina Zopf (ÖVP) sprach sich für die Selbstbestimmung von schwangeren Frauen aus. Mit der Verlängerung der Freistellungsregelung setze man einen weiteren Schritt zum Schutz von Müttern und ihren ungeborenen Kindern.

Arbeitsminister Martin Kocher legte dar, dass der Schutz von ArbeitnehmerInnen vor einer Infektion am Arbeitsplatz ein Fokus seines Ministeriums sei. Weil es erst seit einigen Wochen die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums für eine Coronaimpfung von Schwangeren gebe, seien noch nicht alle immunisiert. Daher sei es umso wichtiger, in dieser Übergangsphase die Gesundheit von werdenden Müttern und ihren Kindern sicherzustellen.

Betriebliche Corona-Testungen werden bis Ende September gefördert

Ebenfalls bis Ende September verlängert werden die Förderungen für betriebliche Corona-Testungen. Eine von ÖVP und Grünen beantragte Änderung des ” Betrieblichen Testungs-Gesetzes ” wurde mehrheitlich beschlossen. Für das Förderprogramm stehen laut zugehöriger Verordnung insgesamt bis zu 100 Mio. € zur Verfügung, wobei grundsätzlich nicht nur Beschäftigte, sondern auch KundInnen und andere betriebsfremde Personen getestet werden können. Abgewickelt werden die Förderungen über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws).

Die FPÖ wollte die Förderungen mittels Abänderungsantrag bis Ende 2022 fortführen, um zu verhindern, dass betriebliche Testungen ab Oktober kostenpflichtig werden. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) meinte, es sei nicht absehbar, dass die “unnötige 3-G-Regel” Ende September aufgehoben werde, daher brauche es auch darüber hinaus Gratis-Testungen in den Betrieben. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Michael Seemayer (SPÖ) äußerte sich ebenso kritisch zum Datum der Verlängerung, wenngleich er die FPÖ-Forderung bis Ende 2022 zu weit gegriffen fand. Seine Fraktion hätte eine Verlängerung bis Jahresende gutgeheißen, werde den Vorschlag der Regierungsfraktionen aber mittragen, sagte er. Für Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) sind die betrieblichen Testungen ein wichtiger Beitrag in der Pandemiebekämpfung.

Notstandshilfe wird bis Ende September auf Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt, einheitliche Kündigungsfristen für ArbeiterInnen und Angestellte erst ab Oktober

Mit einer weiteren Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz wird auch in den Monaten Juli bis September eine höhere Notstandshilfe ausgezahlt. Wie schon seit Mitte März vergangenen Jahres wird diese im betreffenden Zeitraum auf das Niveau des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Damit sollen NotstandshilfebezieherInnen einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie erhalten.

Ein zweiter Punkt der Änderung ist die nochmalige Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen an jene für Angestellte auf Anfang Oktober. Ursprünglich hätte dieser Schritt bereits Anfang 2021 erfolgen sollen, aufgrund der Corona-Krise hatte man sich aber darauf verständigt, das Inkrafttreten der bereits 2017 beschlossenen Bestimmungen auf Juli zu verschieben. Nun werden sie erst auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem 30. September ausgesprochen wurden. Dazu ist eine Novellierung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) und des Landarbeitsgesetzes erforderlich.

Rainer Wimmer (SPÖ) empörte sich über die Verschiebung der einheitlichen Kündigungsfristen für ArbeiterInnen und Angestellte. Er warf der ÖVP vor, ArbeiterInnen wie ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse zu behandeln. Von den Grünen hätte er sich mehr Rückgrat in dieser Sache erwartet.

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bezeichnete die weitere Verschiebung als “unanständig” und kritisierte, dass zwei verschiedene Änderungen in einen Antrag gegossen worden seien. Selbiges bemängelte Gerald Loacker (NEOS). Dieses Vorgehen erinnere ihn an die ehemalige rot-schwarze Koalition. Seine Fraktion habe bereits einen Vorschlag eingebracht, um ein einheitliches ArbeitnehmerInnenrecht zu schaffen. In Bezug auf die Notstandshilfe forderte er, die Aufstockung auslaufen zu lassen.

Markus Koza (Grüne) hingegen bezeichnete die Verlängerung der erhöhten Notstandshilfe als notwendig, um Armut zu vermeiden, insbesondere bis die Beschäftigungsmaßnahmen greifen. Er gestand ein, dass die Grünen eine weitere Verschiebung der angeglichenen Kündigungsfristen von ArbeiterInnen und Angestellte “nicht gebraucht hätten”, dieser aber im Abtausch gegen die erhöhte Notstandshilfe zugestimmt hätten.

Tanja Graf (ÖVP) sprach sich für Flexibilität am Arbeitsmarkt aus. Mit der Verschiebung der einheitlichen Kündigungsfristen gebe man den Betrieben “Luft zum Atmen”. Arbeitsminister Kocher bezeichnete beide Änderungen als sinnvoll.

Zu diesem Antrag wurden gleich zwei Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht. Josef Muchitsch (SPÖ) und Dagmar Belakowitsch (FPÖ) forderten, dass über die Aufstockung der Notstandshilfe und die Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen jeweils getrennt abgestimmt wird. Beide Fraktionen konnten nämlich mit der Verschiebung der einheitlichen Kündigungsfristen nichts anfangen. Die Bestimmungen wurden mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen dennoch beschlossen.

Spezielle Kündigungsregelungen für LeiharbeiterInnen sollen bestehen bleiben

Die bevorstehende Angleichung der Kündigungsfristen war zudem Anlass für eine Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz. Dem ÖVP-Grünen-SPÖ-Antrag zufolge sollen die für LeiharbeiterInnen geltenden speziellen Kündigungsregelungen auch nach der allgemeinen Angleichung der Kündigungsfristen aufrecht bleiben können. Ähnlich wie für Saisonbranchen werden die Kollektivvertragspartner ermächtigt, abweichende Regelungen von den im ABGB verankerten generellen Bestimmungen festzulegen. Laut Rainer Wimmer (SPÖ) handle es sich hier um einen fairen Kompromiss. Auch für Tanja Graf (ÖVP) ist es eine gute Lösung. Die Novelle wurde mehrheitlich beschlossen. (Fortsetzung Nationalrat) kar

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