Parlament: TOP im Nationalrat am 8. Juli 2021

Fragestunde mit Finanzminister Blümel, Neuaufstellung des BVT, Corona-Maßnahmen, Weiterbildungspaket, “Raserpaket”

Wien (PK) – Das Nationalratsplenum am Donnerstag startet mit einer Fragestunde mit Finanzminister Gernot Blümel. Anschließend sollen im Rahmen der Corona-Maßnahmen unter anderem weitere 841,8 Mio. € für COVID-19-Impfstoffe für 2022 und 2023 zur Verfügung gestellt sowie der Überbrückungsfonds für KünstlerInnen um 10 Mio. € aufgestockt werden.

Diskutieren wollen die Abgeordneten an diesem Tag außerdem über ein Weiterbildungspaket für Hochschulen, über das von der Regierung vorgelegte “Raserpaket” sowie über die Ergebnisse des Rechnungshof-Unterausschusses zur Prüfung der Beschaffungen während der COVID-19-Pandemie. Auch die Neuaufstellung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) steht neben zahlreichen auf der Tagesordnung.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Finanzminister Gernot Blümel.

IFI-Beitragsgesetz

Um die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der finanziellen Beiträge Österreichs an internationale Finanzinstitutionen im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu schaffen, soll ein Bundesgesetz über die österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2021) erlassen werden. Konkret geht es um die Wiederauffüllungen des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) in der Höhe von 18,9 Mio. € sowie des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) in der Höhe von 16 Mio. €. Durch die Änderung des Bundesschatzscheingesetzes soll zudem die Grundlage geschaffen werden, die bei der Österreichischen Nationalbank hinterlegten Bundesschatzscheine zu digitalisieren und diese künftig ausschließlich in elektronischer Form handzuhaben, heißt es in den Erläuterungen der im Finanzausschuss von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS angenommen Regierungsvorlage.

Verlängerung der Fristen zum Gemeindehilfspaket

Der Finanzausschuss gab mit den Stimmen von ÖVP und Grünen auch für eine Reihe von Gesetzesänderungen grünes Licht, die in einer Regierungsvorlage zusammengefasst sind. Um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, vor allem auf die nachfrageinduzierten Preissteigerungen im Baugewerbe zu reagieren, sollen die Fristen für die Antragseinbringung, den Projektbeginn sowie für die Endabrechnung von Projekten, die aus dem coronabedingten Gemeinde-Unterstützungspaket unterstützt werden sollen, um ein Jahr verlängert werden. Weiters sollen durch eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes Doppelgleisigkeiten vermieden und künftig Zuschüsse an die Länder für Entgeltfortzahlungen bei bestimmten Katastropheneinsätzen vom Finanzminister anstatt vom Sozialminister vollzogen werden. Zur Nachverfolgung der Mittel aus der EU-Aufbau-und Resilienzfazilität sollen alle Leistungen, die über das Aufbauinstrument finanziert werden, in der Transparenzdatenbank eingemeldet werden. Zudem sind redaktionelle Anpassungen im Finanzausgleichsgesetz vorgesehen, um die unionsrechtliche Grundlage für den EU-Eigenmittelbeschluss zu schaffen.

Ein im Ausschuss eingebrachter Abänderungsantrag der Regierungsparteien regelt, dass die Mittel aus dem Kommunalinvestitionspaket auch in den Sommerferien 2021 und 2022 zur Einrichtung von kommunalen Kinderbetreuungsplätzen verwendet werden können. Zudem sollen Rechtsgrundlagen im Transparenzdatenbankgesetz zur Datendirekteinmeldung durch das AMS und den Finanzminister geschaffen werden. Dadurch soll eine weitere Verbesserung der Datenqualität und -verfügbarkeit in der Transparenzdatenbank erreicht werden und in diesem Sinne die Abfrage von Datenbanken des AMS und BMF entfallen.

Eine FPÖ-Initiative, die sich ebenfalls für eine Fristverlängerung des kommunalen Investitionsprogramms bis Ende 2022 einsetzt, fand im Ausschuss keine Mehrheit.

COVID-19-Impfstoffe: Zusätzliche 841,8 Mio. € für 2022/23

Mit einem von ÖVP, Grünen und NEOS im Finanzausschuss mehrheitlich angenommenen Initiativantrag der Regierungsparteien, soll für die finanzielle Bedeckung der Aufrüstung des österreichischen COVID-19-Impfstoffportfolios um zusätzliche 42 Millionen Dosen für die Jahre 2022 und 2023 vorgesorgt werden. Der Gesundheitsminister soll deshalb ermächtigt werden, den österreichischen Anteil der seitens der EU bereitgestellten Impfstoffe, zu beschaffen. Insgesamt geht es um einen Rahmen von bis zu 841,8 Mio. € für 2022 und 2023. Weiters soll ermöglicht werden, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe auch Staaten, die nicht zu den ärmsten Entwicklungsländern zählen, unentgeltlich überlassen werden können. Neben der Beteiligung an internationalen Verteilmechanismen plant Österreich auch bilateral Staaten zu unterstützen. Dies betrifft etwa die Schwerpunktländer der österreichischen EZA und die Staaten des westlichen Balkans, wie in den Erläuterungen vermerkt wird. Laut einem von den Koalitionsparteien im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag soll diese Impfstoffweitergabe zwischen Gesundheits- und Außenminister abgestimmt werden.

BVT-Reform

Grünes Licht hat der Innenausschuss für die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gegeben – dieses wird künftig “Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst” heißen. Die Reform soll das Vertrauen der Bevölkerung und der internationalen Partnerdienste in das Amt wiederherstellen.

Der Gesetzesentwurf sieht eine strukturelle Trennung in eine Komponente für Nachrichtendienst und eine für Staatsschutz innerhalb eines reformierten BVT vor. Weitere Kernpunkte der Vorlage sind etwa ein Ausbau der Präventionsaufgaben durch die Einführung von Fallkonferenzen für den Staatsschutz, verstärkte GefährderInnenansprache zur Deradikalisierung, die Beobachtung von GefährderInnen im Rahmen einer Meldeverpflichtung sowie eine stärkere parlamentarische Kontrolle. So soll die Direktion unter anderem jährlich einen Bericht erstellen. Zum Zweck der Sicherstellung der gesetzmäßigen Aufgabenerfüllung der künftigen Direktion soll eine unabhängige Kontrollkommission Verfassungsschutz eingerichtet werden.

Die Vorlage wurde im Ausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen mehrheitlich von diesen beschlossen. Laut dieser Abänderung soll die Kontrollkommission nach dem Konsensprinzip ihre Entscheidungen treffen und die Vorsitzführung unter den drei Kommissionsmitgliedern jährlich rotieren. Dies soll die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dieser neuen Institution herausstreichen. Um jeden Anschein einer Parteilichkeit hinsichtlich der Leitungsorgane der Direktion zu vermeiden, wird vorgesehen, dass Personen, die in den letzten fünf Jahren Mitglied der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft waren, nicht als DirektorIn oder StellvertreterIn bestellt werden können. Die NEOS kritisierten unter anderem, dass die Regierungsvorlage bedeutende Kontrolllücken eröffnen würde. Außerdem werde die Trennung zwischen Staatsschutz und Nachrichtendienst in der Praxis kaum umsetzbar sein und nicht zu einer Optimierung von Zusammenarbeit und Informationsaustausch führen.

Mit einer Ausschussfeststellung forderten die Abgeordneten einhellig eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes bis spätestens Ende 2026. In Zusammenhang mit der Ausweitung der parlamentarischen Kontrollrechte werden die Abgeordneten auch über eine Adaptierung der Geschäftsordnung des Nationalrats beraten.

Weiterbildungspaket

Mit einer umfangreichen Novelle des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und weiterer Gesetze hat der Wissenschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen ein Weiterbildungspaket der Bundesregierung im Hochschulbereich auf den Weg ins Plenum gebracht. Die gesetzlichen Bestimmungen von Studien zur Weiterbildung sollen über die Hochschulsektoren hinweg vereinheitlicht werden. Damit bringe man das unterdessen stark angewachsene Angebot an Weiterbildung wieder in den Rahmen der Bologna-Architektur zurück. Ein weiterer zentraler Punkt der Novelle ist es, den Quereinstieg in pädagogische Berufe zu erleichtern. Auch werden die Regelungen für die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) und die Zugangsbeschränkungen an den Universitäten vorerst bis 2027 verlängert.

Austauschprogramme mit Großbritannien

Nach dem Brexit sei Großbritannien ohne Nachfolgeregelungen endgültig aus den geförderten Austauschprogrammen Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps ausgestiegen. Daher müsse Österreich allenfalls auch bilateral über geförderte Austauschprogramme für Studierende verhandeln, fordert die SPÖ. Der Antrag blieb im Wissenschaftsausschuss in der Minderheit.

Wahlmöglichkeit bei Online- und Präsenzlehre

Abgelehnt wurde im Wissenschaftsausschuss auch ein SPÖ-Entschließungsantrag zum Thema pandemiebedingte Umstellung des Lehrbetriebes der Hochschulen im Frühjahr 2020 auf digitalen Fernunterricht. Aus Sicht der SozialdemokratInnen ist es wichtig, dass neben dem digitalen Lehrangebot auch sichergestellt wird, dass für Studierende keine Zusatzkosten durch das Distance Learning entstehen. Gefordert werden daher möglichst flexible Studienpläne, damit Studierende auch nach der Corona-Pandemie die Wahl zwischen Online- und Präsenzlehre haben. Zudem sollte es möglich sein, dass die Hochschulen sämtliche von den Studierenden benötigte Software und die notwendigen Endgeräte kostenlos zur Verfügung stellen, so der Antrag.

Ende der verpflichtenden ÖH-Mitgliedschaft

Die Freiheitlichen treten weiter für eine Abschaffung der “Zwangsmitgliedschaft” in der Österreichischen HochschülerInnenschaft ein. FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf fordert, die Mitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft neu zu regeln, sodass Studierende an den jeweiligen Bildungseinrichtungen nicht per Gesetz Mitglied in dieser sind. Auch dieser Antrag blieb im Ausschuss in der Minderheit.

COVID-19: Bericht über Gebarungsüberprüfung im “kleinen U-Ausschuss”

Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat seit Jänner 2021 in 11 Sitzungen mit 21 Auskunftspersonen – darunter u.a. Bundeskanzler, Finanzminister, ExpertInnen der Ministerien, der Bundesbeschaffungsagentur und des Roten Kreuzes – die Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben der Bundesregierung in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie geprüft. SPÖ und NEOS hatten dafür im Nationalrat ein entsprechendes Verlangen eingebracht. Der Bericht des Unterausschusses liegt nunmehr samt kritischem Minderheitsbericht der Opposition vor und steht auch im Plenum zur Debatte.

Aufstockung des Überbrückungsfonds für KünstlerInnen

Der Überbrückungsfonds für KünstlerInnen wird um weitere 10 Mio. € aufgestockt und erhält damit einen Gesamtumfang von bis zu 150 Mio. €. Der Kulturausschuss sprach sich einstimmig für einen entsprechenden Vorschlag der Koalitionsparteien aus. Es sei davon auszugehen, dass trotz der bereits erfolgten und noch zu erwartenden Öffnungsschritte zumindest bis Ende des Jahres 2021 Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich entfallen werden oder nicht im Ausmaß wie vor dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie stattfinden können und es damit zu weiteren Einnahmenausfällen für KünstlerInnen komme.

Rolle des Bundes beim Schutz des Welterbes

Breite Zustimmung fand im Kulturausschuss ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, der sich für eine klar definierte Rolle des Bundes bei der Wahrung des UNESCO-Welterbes in Österreich ausspricht. Die Abgeordneten wollen damit ein klares Signal in Bezug auf die Erhaltung von UNESCO-Welterbestätten in Österreich setzen. Aus ihrer Sicht wäre es notwendig, die Rolle des Bundes gesetzlich deutlicher zu verankern. In Entsprechung der Empfehlungen des “Heritage Impact Assessment” der UNESCO solle daher das UNESCO-Welterbe entweder als Angelegenheit öffentlichen Belangs im österreichischen Denkmalschutzgesetz verankert oder ein eigenes Welterbegesetz beschlossen werden.

Darüber hinaus sollten laut den Abgeordneten – unter Einhaltung der bestehenden Kompetenzverteilung – die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Stärkung des Umgebungsschutzes, der aktiven Anwendung des Ensembleschutzes, des Schutzes von kulturhistorisch bedeutenden Sichtachsen sowie der Erhaltungspflicht von Denkmalen dahingehend ergänzt werden, dass koordiniert durch das Bundesdenkmalamt den Anforderungen der UNESCO-Welterbekonvention entsprochen werden kann.

Zentrales Luftfahrthindernisregister

Mit einer im Verkehrsausschuss einstimmig beschlossenen Novelle des Luftfahrtgesetzes will die Bundesregierung erforderliche Anpassungen an Unionsrecht vornehmen sowie Erfahrungen in der Vollziehungspraxis sowie der Judikatur der Verwaltungs- und Höchstgerichte berücksichtigen. Ein zentrales Luftfahrthindernisregister soll die Flugsicherheit erhöhen.

Unter anderem wird die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden im Falle mangelnder Verlässlichkeit oder Tauglichkeit und die Übermittlung von Verkehrs- und finanziellen Daten von Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen geregelt. Vorgesehen ist auch eine “Halterauskunft” für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen.

Anpassungen des Flughafenentgeltegesetzes

Änderungen im Flughafenentgeltegesetz (FEG) zielen auf eine ausdrückliche Benennung des Standorts als zulässiges Differenzierungskriterium, eine Verpflichtung des Flughafenleitungsorgans zur Differenzierung seiner Entgeltordnung nach Lärmschutzgesichtspunkten und einer Neuregelung des Verfahrens zur Genehmigung der Flughafenentgeltordnung entsprechend den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union ab. Geplant ist auch die Einführung einer Sonderbestimmung, welche auf Grund der COVID-19-Pandemie die Entwicklung der Passagierzahlen in die so genannte “Price-Cap-Formel” einbezieht.

“Raserpaket”

Mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung will die Bundesregierung gegen Raserei auf den Straßen vorgehen. Die Entziehungszeit der Lenkberechtigung bei Schnellfahren soll deutlich erhöht und der Beobachtungszeitraum, nach dessen Verstreichen ein Delikt wieder als Erstdelikt gilt, verlängert werden. Zudem sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 80 km/h innerorts und 90 km/h außerorts (statt bisher 90/100) jedenfalls als “unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen” definiert werden. Unerlaubte Straßenrennen werden in die Aufzählung der “besonders gefährlichen Verhältnisse” aufgenommen. Generell, und zwar nicht nur wie bisher bei unerlaubten Straßenrennen, soll die Absolvierung einer Nachschulung, im Wiederholungsfall innerhalb von vier Jahren auch ein amtsärztliches Gutachten samt verkehrspsychologischer Untersuchung vorgeschrieben werden.

Mit der Novelle ist auch eine Nachfolgeregelung im Führerscheingesetz geplant. Sie betrifft die Ausnahme der Gewichtsbeschränkung von Klasse B (3500 kg) für Elektrofahrzeuge, die am 1. März 2022 außer Kraft treten wird.

Mautprellerei

Mit einer Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes (BStMG) soll die grenzüberschreitende Verfolgung von Mautprellerei ermöglicht werden. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenützungsgebühren in der Union (EETS-Richtlinie). Geplant ist die Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle im Sinne der EETS-Richtlinie. Sie soll den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, um FahrzeugeigentümerInnen oder -halterInnen zu identifizieren, für deren Fahrzeuge vorschriftswidrig keine Maut entrichtet wurde. Der Informationsaustausch hat dabei über die Softwareanwendung des Fahrzeug- und Führerschein-Informationssystems (“EUCARIS”) zu erfolgen.

Geregelt wird künftig auch die grenzüberschreitende Aufforderung zur Zahlung der Ersatzmaut und Verfolgung von Mautprellerei durch Informationsschreiben sowohl der ASFINAG (Aufforderungen zur Zahlung der Ersatzmaut) als auch der Behörden im Sinne der EETS-Richtlinie. Bei Letzteren handelt es sich um Anonymverfügungen, durch die Geldstrafen in der Höhe der im Bundesstraßen-Mautgesetz für Mautprellerei vorgesehenen Mindeststrafe vorgeschrieben werden.

Park & Ride Anlagen

Einen Beitrag zur Verbesserung der intermodalen Verknüpfung von Straßen mit anderen Verkehrsträgern soll eine Novelle des Bundestraßengesetzes leisten. Neue Regelungen sollen ermöglichen, dass Park & Ride Anlagen und Park & Drive Anlagen als Bestandteile von Bundesstraßen errichtet werden. Klargestellt werden sollen in diesem Zusammenhang auch Bestimmungen über Anschlussstellen von Park & Ride Anlagen anderer Verkehrsträger zu Bundesstraßen. Die Maßnahmen sollen die Anteile öffentlicher Verkehrsmittel und der Shared Mobility am Verkehrsgeschehen steigern und Stadtkerne vom Verkehr entlasten, heißt es in der Regierungsvorlage.

Mit der Novelle soll auch die EU-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) adaptiert und ein Judikat des Verfassungsgerichtshofes umgesetzt werden. Im Wesentlichen vertritt der VfGH die Rechtsauffassung, dass auch planende Maßnahmen, die Angelegenheiten der Bundesstraßen betreffen, nicht in die Zuständigkeit der Länder, sondern in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Schließlich soll die Zuständigkeit zur Vollziehung der Bestimmungen zum Schutz der Straßen betreffend Bauten an Bundesstraßen, Ankündigungen und Werbungen sowie betreffend Anschlüsse von Straßen, Wegen und Zufahrten von den Landeshauptleuten an die Verkehrsministerin übergehen werden, um eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise sicherzustellen.

Planungskosten der Stadtregionalbahnen Linz

Der Bund und das Land Oberösterreich sind im Sinne verstärkter Investitionen in den Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs von Ballungsräumen übereingekommen, die Kosten der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz gemeinsam zu tragen. Die Bundesregierung hat dazu eine sogenannte 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich vorgelegt.

Langfristiges Ziel ist die Schaffung eines attraktiven Angebots im öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr in der Region Linz angesichts des weiterhin zunehmenden PKW-Verkehrs. Als erste Schritte sollen die Einreichplanung des Stadtregionalbahnprojekts “Innenstadt-Durchbindung” sowie das Vorprojekt für den Verlauf der S6 (Linz Hauptbahnhof bis Mühlkreisbahnhof) durchgeführt werden. Vorgesehen ist, dass die Gesamtkosten in Höhe von rund 26,5 Mio. € je zur Hälfte vom Bund sowie vom Land Oberösterreich getragen werden.

Begegnungszonen in Ortskernen

Die NEOS sprechen sich für eine stärkere Einbindung der Gemeinden in neue Verkehrskonzepte aus. In einem Antrag treten sie für ein Anreizmodell von finanziellen Förderungen ein, das die Errichtung von Begegnungszonen in den Ortskernen von Gemeinden unterstützen soll. Die Forderung wird im Nationalratsplenum voraussichtlich abgelehnt.

Carsharing-Modelle

Anreize für mehr Carsharing-Modelle, bei denen elektrisch betriebene Fahrzeuge zum Einsatz kommen, ist ein weiteres verkehrspolitisches Anliegen der NEOS. Gemeinden, welche bei Carsharing-Angeboten Elektrofahrzeuge von den Parkgebühren befreien, sollen dabei die Hälfte der entgangenen Einnahmen durch einen Zuschuss des Bundes finanziert bekommen. Auch bei diesem Entschließungsantrag ist mit einer Ablehnung zu rechnen.

Forschungs- und Technologiebericht 2021

Diskutieren wollen die Abgeordneten im Plenum auch den aktuellen Forschungs- und Technologiebericht (FTI-Bericht). Für 2020 betrugen laut FTI-Bericht die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) in Österreich insgesamt 12,14 Mrd. € und lagen damit trotz Corona-Krise nur 1,6% unter dem Wert von 2019 (12,34 Mrd. €). Die geschätzte Forschungsquote (Anteil der Bruttoinlandsausgaben für F&E gemessen am Bruttoinlandsprodukt) betrug damit 2020 3,23%, was ein Anstieg gegenüber 2019 (3,10%) bedeutet. Österreich liegt damit bereits zum siebten Mal in Folge über dem europäischen Zielwert von 3%.

Bei den Leistungen in Forschung und Entwicklung, gemessen an zentralen qualitätsorientierten Parametern wie internationalen Patentanmeldungen oder der Zitationsrate, liegt Österreich im Mittelfeld. Auch aus Sicht globaler Innovationsrankings, welche im Rahmen der neuen FTI-Strategie 2030 als zentrale Messinstrumente herangezogen werden, konnte Österreich aufholen und belegt nun Plätze im vorderen Mittelfeld (Platz 19 im Global Innovation Index und Platz 8 beim European Innovation Scoreboard). Die Aufnahme im Feld der Innovationsspitze sei Österreich in der Gesamtbilanz bisher noch nicht gelungen, Österreich liege aber seit einiger Zeit auf einem führenden Platz in der Verfolgergruppe, hält der Bericht fest.

Kursangebot für digitale Medienkompetenz

Die SPÖ spricht sich mit einem Entschließungsantrag für ein einem flächendeckendes, niederschwelliges und barrierefreies Kursangebot zum Thema “Digitale Medienkompetenz” aus. In der Bevölkerung gebe es noch Bedarf an digitalen Kenntnissen, das habe die Pandemie deutlich gemacht. Der Antrag wurde im Forschungsausschuss nur von den Oppositionsfraktionen unterstützt.

Overhead-Kosten von Forschungsprojekten

Laut NEOS werden bei FWF-Forschungsprojekten nur 8% der Fördersumme als Overhead-Kosten aufgeschlagen. In den Forschungsrahmenprogrammen der EU sei längst ein Overhead von 25% üblich. Die Forderung der Oppositionsfraktion, dass die für die FTI-Strategie zuständigen MinisterInnen in den Finanzierungsvereinbarungen zu Forschungsprojekten eine 25%-Finanzierung von Gemein- bzw. Overhead-Kosten vorsehen sollten, wird voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum finden.

Bildungsfokus in der FTI-Strategie 2030

Die NEOS treten zudem dafür ein, den Bereich Bildung als zentrale Säule in den Zielsetzungen und Maßnahmen der FTI-Strategie 2030 zu verankern und in den FTI-Pakten mit den großen Forschungseinrichtungen zu berücksichtigen. Auch mit diesem Entschließungsantrag wird die Oppositionsfraktion voraussichtlich kein Glück haben.

Novelle zum Unternehmensserviceportalgesetz

Mit einer Änderung des Unternehmensserviceportalgesetzes soll der EU-Verordnung über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten für Unternehmen entsprochen werden. Gemäß den Erläuterungen zum Entwurf bietet das Unternehmensserviceportal des Bundes bereits die geeignete technische Basis für die Umsetzung des “Once-Only”-Prinzips. Dabei geht es darum, dass Unternehmen Daten zur Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Behörden nur einmal erfassen müssen und die Behörden dafür die bei ihnen bereits vorhandenen Informationen austauschen. Auch für den Abruf von Informationen und Services soll es ein einheitliches digitales Zugangstor geben.

Für die Projektphase von 2021 bis 2025 wird mit einem budgetären Aufwand von 30,2 Mio. € gerechnet. Dem soll nach den Schätzungen des Wirtschaftsressorts durch den reduzierten Verwaltungsaufwand eine jährliche Entlastung von Unternehmen und Behörden von 144 Mio. € entgegenstehen. Als erster Schritt ist eine Datenlandkarte aller bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen geplant. In weiterer Folge soll ein Register- und Systemverbund den Kern der angestrebten Plattform bilden. Impulsprojekte sollen bestehende Meldeprozesse nach dem “Once-Only”-Prinzip optimieren und weiter in die zu schaffenden neuen technischen Strukturen überführt werden.

Open-Source-Lösungen

Die NEOS fordern darüber hinaus von Wirtschaftsministerin Schramböck, bei der Vergabe von Mitteln aus dem Digitalisierungsfonds vor allem Projekte zur IT-Konsolidierung im Bund zur fördern, die auf österreichische oder europäische Open-Source-Lösungen setzen. Zur entsprechenden Entschließung der NEOS nach einer zentralen Anmelde-und Abwicklungsstelle, auf der sämtliche notwendige Schritte für eine Unternehmensgründung erfolgen können, von der Steuernummer bis hin zum Gewerbeschein oder Meldungen bei der Sozialversicherung, wies die ÖVP im Forschungsausschuss auf das Unternehmensserviceportalgesetz hin. Damit würden viele im Antrag enthaltenen Punkte umgesetzt.

Studie über Frauenanteil in börsennotierten Unternehmen

In Form eines Entschließungsantrags sollen Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Frauenministerin Susanne Raab ersucht werden, eine Studie über Frauen in Führungspositionen mit Fokus auf börsennotierte Unternehmen zu erstellen. Dabei geht es den Abgeordneten darum, nicht nur die Situation in Österreich zu erheben, sondern auch Vergleiche mit anderen EU-Ländern anzustellen und die Wirksamkeit bisher gesetzter Maßnahmen in Europa zur Erhöhung des Frauenanteils in Unternehmen zu analysieren. Ziel ist die Schaffung einer evidenzbasierten Entscheidungsgrundlage für die Erarbeitung eines Maßnahmenpaktes zur Erhöhung der Frauenquote in einschlägigen Führungspositionen.

Eingebracht haben den Entschließungsantrag ÖVP und Grüne. Sie weisen in den Erläuterungen darauf hin, dass mit 7,9% nur ein verschwindend geringer Teil der Vorstände von österreichischen börsennotierten Unternehmen weiblich sind. Auch die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten und die damit verbundene erhöhte Präsenz von Frauen in diesen Gremien habe hier nichts bewirkt. Der Antrag wurde im Wirtschaftsausschuss auch von der SPÖ und den NEOS unterstützt.

Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz und im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz

Auf Initiative von ÖVP und Grünen soll sowohl für BilanzbuchhalterInnen, als auch für SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen klarstellt werden, dass sie zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen im Zusammenhang mit Corona-Hilfen berechtigt sind. Die dazu notwendigen Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz und im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz fanden die einhellige Zustimmung des Wirtschaftsausschusses. Dabei wurden zwei Abänderungsanträge mit redaktionellen Klarstellungen berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang ist auch geplant, eine Haftungsbeschränkung für diese Tätigkeiten bezüglich Corona-Hilfsmaßnahmen einzuführen bzw. die Haftung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu beschränken. Da das Risiko angesichts der Krisensituation kaum einschätzbar sei, könne der einzelne Berufsangehörige mitunter der Verpflichtung einer ausreichenden Versicherung dem Grunde und der Höhe nach im Einzelfall gar nicht nachkommen, was im Zweifel dazu führen müsste, dass der Auftrag abgelehnt werden müsste. Dies wiederum wäre zum Nachteil der Unternehmen, die auf die vorgesehenen Unterstützungen und Entschädigungen angewiesen sind. Demnach sei eine Haftungsbeschränkung sowohl aus Sicht der BeraterInnen als auch der Beratenen zweckmäßig, so die Argumentation von ÖVP und Grünen. Die Haftungsbeschränkung umfasst aber keine Bestätigungsvermerke bzw. Prüfberichte im Rahmen gesetzlicher Abschlussprüfungen sowie sondergesetzlich anderweitig geregelte Haftungsbeschränkungen. Die Bestimmungen sind für die Zeit der Corona-Hilfsmaßnahmen befristet.

Förderpaket für heimische Betriebe

Um die gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und weil die Investitionsprämie aus Sicht der FPÖ Problemstellungen übersieht, schlägt sie zusätzliche Fördermaßnahmen für Unternehmen vor. Konkret geht es ihr vor dem Hintergrund des teilweise bestehenden Baustoffmangels etwa darum, heimische Firmen bei der Versorgung mit Werk-, Bau- und Rohstoffen zu bevorzugen. Außerdem braucht es ihrer Meinung nach eine Lehrlingsoffensive, um den Fachkräftemangel zu beheben. Weniger behördliche Vorschriften und ein neuer Lehrlingsbonus für Unternehmen würden dazu beitragen, die Zahl der Lehrlinge zu erhöhen, sind die Freiheitlichen überzeugt. Schließlich fordern sie eine Senkung der Abgaben auf Arbeit sowie der Lohnnebenkosten. Der Antrag hat wenig Chancen auf Annahme, nachdem er im Wirtschaftsausschuss von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde.

Immunität von ÖVP-Abgeordneter Steinacker

Schließt der Immunitätsausschuss seine für Mittwochabend vorgesehenen Beratungen zeitgerecht ab, könnte auch das Auslieferungsbegehren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker zur Abstimmung stehen. Dabei geht es um ein angeblich überhöhtes Gehalt, das die Abgeordnete im Rahmen eines bis 2017 laufenden privaten Dienstverhältnisses bezog, wobei die WKStA wegen Untreue und Vorteilsannahme ermitteln will. (Schluss) mbu/keg/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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