Finanzausschuss: Produktivitätsrat wird eingerichtet

Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und deren steuerrechtlichen Rahmenbedingungen

Wien (PK) – Ein Produktivitätsrat wird als neue Institution eingerichtet und beim Fiskalrat angesiedelt, so der Beschluss im heutigen Finanzausschuss. Außerdem soll eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und deren steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eingerichtet werden. Darüber hinaus passierte ein Gesetzespaket zur Schwarmfinanzierung den Finanzausschuss.

Zahlreiche Oppositionsanträge wurden vom Finanzausschuss vertagt oder fanden keine Mehrheit. Die Oppositionsfraktionen forderten unter anderem die Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren, steuerliche Maßnahmen zur Mobilisierung privater Mittel für die Bildung, Spendenbegünstigungen für gemeinnützige Stiftungen, mehr Transparenz bei der Evaluierung von Wirtschaftshilfen und eine Absicherung von Gemeindefinanzen.

Produktivitätsrat: Neue Institution beim Fiskalrat in der Nationalbank

Ein Produktivitätsrat wird gemäß EU-Ratsempfehlung eingerichtet( 1166 d.B.). Der Finanzausschuss sprach sich mehrheitlich für die Errichtung aus. In Österreich wird der Produktivitätsrat organisatorisch beim Fiskalrat in der Nationalbank angesiedelt und vom Sekretariat des Fiskalrates mitbetreut, erläuterte Finanzminister Gernot Blümel mit Verweis auf Verwaltungseffizienz und Synergieeffekte. Damit seien zahlreiche Anpassungen erforderlich, die zur besseren Übersicht in einem neuen Gesetz, dem Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 (FPRG 2021) erfolgen.

Während die FPÖ dem Gesetz zustimmte, hegten SPÖ und NEOS Bedenken zur Einbindung der Sozialpartner. Kai Jan Krainer (SPÖ) trat für Ausgewogenheit in der Vertretung ein und erkannte wesentliche Unterschiede zum Fiskalrat. Demgegenüber sprachen sich die NEOS gegen die Einbindung der Sozialpartner, dafür aber für eine Ausschreibung der Stellen aus. Gerald Loacker (NEOS) machte den Vorschlag, den Produktivitätsrat anstelle der Einrichtung bei der OeNB jeweils auf sechs Jahre befristet bei Forschungsinstituten anzusiedeln. Der Gesetzesvorschlag wurde schließlich mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ an das Plenum weitergeleitet.

Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts wird eingerichtet

Steuerliche Maßnahmen sollen zur Mobilisierung privater Mittel für Bildung beitragen, argumentierten die NEOS (2029/A(E)). Konkret forderten sie eine Erweiterung der Spendenbegünstigung auf Bildungsmaßnahmen unabhängig von der demographischen Zielgruppe sowie eine KESt-Befreiung für Spenden zugunsten bildungsfördernder Maßnahmen. Geht es nach den NEOS so soll in einem weiteren Schritt das Gemeinnützigkeitsgesetz evaluiert und die Grenzen der Spendenbegünstigungen für Stiftungen angehoben werden (2030/A(E)).

Die beiden Anträge wurden abgelehnt. Die Regierungsparteien brachten aber im Zuge der Diskussion einen Ausschussantrag ein, der die Anregungen der NEOS aufnimmt und thematisch erweitert, erklärte Nina Tomaselli (Grüne). Nicht nur bei Schulen, auch in anderen Bereichen gelte es die Spendenabsetzbarkeit zu verbessern. Das Gemeinnützigkeitsrecht sei in seiner Gesamtheit zu betrachten, so Andreas Hanger (ÖVP). Daher sprach er sich für eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts und deren steuerrechtlichen Rahmenbedingungen aus. Die Arbeitsgruppe soll im Jahr 2022 erste Ergebnisse vorlegen, heißt es. Ausschussvorsitzender Karlheinz Kopf (ÖVP) betonte, “rasch zu Ergebnissen und auch rasch zu Entschlüssen” kommen zu wollen. Für die NEOS wurde mit dem Antrag das eigentliche Ziel des Antrags, Kinder und Jugendliche zu fördern, umgangen. Auch die SPÖ stellte Sinnhaftigkeit des Antrags in Abrede. Der Ausschussantrag erhielt schließlich die Stimmen von ÖVP und Grünen.

Evaluierung der Treffsicherheit der COVID-Wirtschaftshilfen

Breit diskutiert wurde im Ausschuss die Forderung der NEOS nach einer transparenten Evaluierung der Treffsicherheit der COVID-Wirtschaftshilfen unter Einbindung unabhängiger ExpertInnen. Der leichten Beantragung des Umsatzersatzes stand eine überschießende Ausgestaltung gegenüber, argumentierten sie und kritisierten fehlende Planungssicherheit für UnternehmerInnen. Ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung soll dem Parlament vorgelegt und veröffentlicht werden (2033/A(E)).

Es werde bereits umfangreich evaluiert, entgegnete Gabriel Obernosterer (ÖVP) und verwies dabei auf monatliche Berichterstattungen und den Rechnungshof ebenso wie das WIFO. Auch Elisabeth Götze (Grüne) hielt Analysen der Daten für wichtig. WIFO-Berichte ersetzen keine parlamentarische Kontrolle, hielt Fuchs (FPÖ) entgegen. Die SPÖ trat daher für einen eigenen Unterausschuss ein.

Laut Kopf ist die Treffsicherheit der Maßnahmen hoch. Bei Bedarf werde man Richtlinien anpassen müssen, sagte er. Der Antrag der NEOS wurde schließlich durch die Regierungsparteien vertagt.

EU-Anpassungen im Finanzmarktbereich

Rechtsanpassungen an das EU-Recht sind im Finanzmarktbereich vorgesehen, informierte Angela Baumgartner (ÖVP). Konkret sprach sich der Finanzausschuss heute mit den Stimmen der Regierungsparteien dafür aus, die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Behörde für die Zulassung und Beaufsichtigung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern mit den erforderlichen Aufsichts-und Sanktionsbefugnissen zu betrauen. In der Regierungsvorlage sind unter anderem Bestimmungen über die Erhebung von Rechtsmitteln, die Veröffentlichung von Entscheidungen sowie die Meldung von Sanktionen und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen an die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) enthalten (1165 d.B.).

Die Grünen lobten den höheren Schutz der KonsumentInnen. Grundsätzlich sei das Gesetz zu begrüßen aber der Strafrahmen sei zu gering, erklärte Christoph Matznetter die Ablehnung der SPÖ und warnte vor Informationsasymmetrien.

SPÖ: Steuerbegünstigungen für ArbeitnehmerInnen ausweiten

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krise im Jahr 2021 setzte sich die SPÖ für steuerliche Begünstigungen für ArbeitnehmerInnen ein (1434/A(E)). Durch Änderungen im Einkommenssteuergesetz soll es zur Anhebung der steuerfreien Tagesdiäten bei Dienstreisen sowie zu einer Wertanpassung für die steuerfreien Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und -zuschläge kommen, lautet ihr Vorschlag. Außerdem soll die steuerliche Begünstigung von Corona-Prämien in der Höhe von 3.000 € für das Jahr 2021 verlängert werden. Da es sich um vorteilhafte Regelungen für die Steuerpflichtigen handle, sollen diese rückwirkend ab 1.1.2021 in Kraft treten, argumentierte Klaus Lindinger (ÖVP). Das Anliegen wurde von den Regierungsparteien mit Verweis auf zahlreiche steuerliche Erleichterungen vertagt.

SPÖ und NEOS wollen Gebühren abschaffen

Im Visier haben die NEOS die Rechtsgeschäftsgebühren. Laut Gerald Loacker stehen den Gebühren keine staatlichen Gegenleistungen gegenüber und die BürgerInnen und Unternehmen werden damit über die Maßen belastet, was negative Auswirkungen auf die Rechtssicherheit habe. In einem Entschließungsantrag (2024/A(E)) drängte er auf die Abschaffung dieser Gebühren. Laut Tanja Graf (ÖVP) wurden die Gebühren für Mietverträge bereits abgeschafft. Sie begründete die Vertagung des Antrags mit zahlreichen anderen Erleichterungen für BürgerInnen.

Darüber hinaus trat die SPÖ dafür ein, sämtliche Bundesgebühren im Zusammenhang mit der Verleihung der Staatsbürgerschaft abzuschaffen (2076/A(E)). Nurten Yilmaz (SPÖ) begründete, dass Menschen mit einem Durchschnittsverdienst sich die Gebühren kaum leisten könnten. Von Bundes- und Landesseite werden Gebühren erhoben, die zum Teil mehrere tausend Euro betragen, argumentierte sie. Die NEOS signalisierten die Zustimmung zu dem Antrag, der jedoch von Seiten der Regierungsparteien vertagt wurde. Laut Martina Diesner-Wais (ÖVP) könnte auf die Gebühreneinnahmen nicht verzichtet werden. Eine Staatsbürgerschaft habe einen Wert, der mit lebenslangen Vorteilen sei, unterstrich sie. Zudem sei die Gebühr nicht inflationsangepasst.

SPÖ für Sicherung und Entlastung der Gemeinden

Ebenso vertagt wurde ein Entschließungsantrag von Maximilian Lercher (SPÖ), der sich für die Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise einsetzte. Konkret forderte die SPÖ den ersatzlosen Entfall der Rückzahlungsverpflichtungen aus dem 2. Gemeindepaket durch Umwandlung des Darlehens in einen nicht rückzahlbaren Zweckzuschuss sowie die Weiterführung des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) mit einem jährlichen Volumen von 1 Mrd. € bis 2024 (2075/A(E)). (Schluss Finanzausschuss) gla

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