Parlament: TOP im Nationalrat am 19. Mai 2022

Volksbegehren zur Impfpflicht, Gasreserven, EU-Zukunftskonferenz, GAP-Paket, Spätrücktritt bei Lebensversicherungen

Wien (PK) – Das Volksbegehren “Impfpflicht: Striktes Nein” steht am Donnerstag im Nationalrat an der Spitze der Tagesordnung. Beschäftigen wird die Abgeordneten weiters das Thema Gasreserven mit Änderungen im Energielenkungsgesetz und im Gaswirtschaftsgesetz, aber auch die EU-Zukunftskonferenz. Ferner stehen das GAP-Paket zur Verteilung von EU-Fördermitteln in der Landwirtschaft sowie Integrationsmaßnahmen für vertriebene Ukrainer:innen zur Debatte. Nicht zuletzt werden die Regelungen für Spätrücktritte bei Lebensversicherungen angepasst. Auch über die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz könnte der Nationalrat abstimmen.

Fragestunde

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde mit Umwelt-und Energieministerin Leonore Gewessler.

Volksbegehren “Impfpflicht: Striktes Nein”

Mit der Behandlung des Volksbegehrens “Impfpflicht: Striktes Nein”, das von rund 270.000 Personen unterstützt und im Gesundheitsausschuss einem Expert:innenhearing unterzogen wurde, geht die Debatte um die -derzeit ausgesetzte – COVID-19-Impfpflicht weiter. Der Bundesverfassungsgesetzgeber soll eine Impfpflicht verbieten und jegliche Art der Diskriminierung von Menschen ohne Impfung verhindern, lauten die von den Initiator:innen vorgebrachten zentralen Forderungen. Außerdem müsse außer Streit gestellt werden, dass die Entscheidung über das Impfen von Minderjährigen weiterhin den Erziehungsberechtigten obliege.

Dass damit die Debatte über die Impfpflicht zu Ende sein wird, ist allerdings nicht zu erwarten. Für eine Fortsetzung werden allein schon zwei weitere Volksbegehren sorgen, die zuletzt jeweils mehr als 246.000 Stimmen erhielten und damit die Hürde für eine Behandlung im Nationalrat übersprangen.

Bericht zur EU-Zukunftskonferenz

Den Bericht zur Konferenz zur Zukunft Europas mit dem Titel “Conference on the Future of Europe – National Best Practices on Communication” haben die Abgeordneten im EU-Unterausschuss einstimmig zur Diskussion an das Plenum geschickt. Die Debatten zur Zukunft Europas wurden in Österreich auf Bundes-, regionaler und lokaler Ebene in unterschiedlichen Formaten organisiert. Die Zukunftskonferenz stellte demnach eine Priorität für Österreich dar.

Zentral war im Rahmen der EU-Zukunftskonferenz für Österreich die starke Bürgerbeteiligungskomponente, insbesondere die Beteiligung der Jugend. Österreich habe darüber hinaus die Einbindung der sechs Westbalkanländer in die Diskussionen als weiteres wichtiges Element einer europäischen Perspektive erfolgreich gefordert und unterstützt, die seit Oktober 2021 auch an den Plenartagungen teilnahmen. Ein konkretes und rasches weiteres Vorgehen im Anschluss an die Konferenz sei wichtig für die Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses, heißt es im Bericht. Die Abschlussveranstaltung zur Zukunftskonferenz fand am 9. Mai 2022 in Straßburg statt.

Novellen zum Energielenkungsgesetz und Gaswirtschaftsgesetz

Auf Basis des Energielenkungsgesetzes kann der Staat in Notfällen auf in Österreich lagerndes Gas zugreifen und es nach Dringlichkeit verteilen. Um dennoch die industriellen Großabnehmer und -verbraucher nicht vom Speichern von Reserven abzuhalten, wurde im Finanzausschuss beschlossen, dass gespeichertes Gas im Ausmaß von 50% des Jahresverbrauchs von etwaigen Lenkungsmaßnahmen ausgenommen ist. Diese auf drei Jahre befristete Maßnahme sei vor allem auf kurze Sicht wichtig und soll dazu beitragen, dass bis zum Herbst die Speicher gefüllt sind. Die Novelle zum Energielenkungsgesetz wurde im Ausschuss von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS mitgetragen.

Ein Ausschussantrag der Regierungsfraktionen auf Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes beinhaltet die Einführung von sogenannten Market Makern zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Bei dieser sehr technischen Materie geht es um die Erweiterung des Instrumentariums zur Beschaffung von Ausgleichsenergie, die auch tatsächlich gespeichert werden muss. Im Prinzip habe man sich dabei am Vorgehen in Deutschland orientiert.

Da es in diesem Bereich noch sehr viel offene Fragen gebe, stimmte die SPÖ der Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes im Ausschuss nicht zu. Eine Zustimmung im Plenum machte sie davon abhängig, ob davor noch Gespräche mit dem Klub geführt werden. Da sowohl das Energielenkungsgesetz als auch das Gaswirtschaftsgesetz Verfassungsbestimmungen enthalten, ist für einen Beschluss jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Verteilung von Agrarförderungen

Zur Gewährung der EU-Fördermittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 hat der Landwirtschaftsausschuss den dafür nötigen gesetzlichen Rahmen in Form des GAP-Pakets mit Stimmenmehrheit ins Plenum des Nationalrats geschickt. Nationale Fördermaßnahmen samt Zielwerten sind dabei in einem Strategieplan definiert, mit dem die von der EU festgelegten allgemeinen Parameter umgesetzt werden sollen. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für den GAP-Strategieplan schaffe man Planungssicherheit für den produzierenden Bereich, erklärte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger im Ausschuss. Vorgesehen seien mehr Mittel für Tierwohl, Klimaschutz und kleine Betriebe. Die Oppositionsparteien kritisierten in der Ausschussdebatte dagegen, im Gesetzentwurf fehle es an konkreten Maßnahmen, etwa zum Schutz von Nutztieren.

Einkommenssituation von Landwirt:innen

Zur Verbesserung der Einkommenssituation der österreichischen Landwirt:innen hat die FPÖ ein Maßnahmenpaket beantragt. Darin wird weniger “EU-Bürokratie” und eine Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik gefordert, weiters der Erlass von Sozialversicherungsbeiträgen, die Streichung der AMA-Marketing-Beiträge, das Aussetzen der Mehrwert- und Mineralölsteuer für alle landwirtschaftlichen Betriebe sowie ein Agrargipfel für Ernährungssouveränität. Der Antrag blieb im Landwirtschaftsausschuss in der Minderheit.

Gentechnik, Pestizide, Vollspaltenböden-Haltung

Auch mehrere Anträge der SPÖ wurden vom Landwirtschaftsausschuss abgelehnt. So fand die Forderung der SPÖ, das AMA-Gütesiegel künftig nur mehr für Fleisch aus gentechnikfreier Fütterung zu vergeben, mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS keine ausreichende Mehrheit. Der SPÖ-Antrag für die Beendigung der Förderung von Glyphosatprodukten und anderen Breitbandherbiziden wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Nur SPÖ und FPÖ stimmten für die SPÖ-Forderung nach einem Ausbau der Fördermaßnahme “Soziale Angelegenheiten” in der nächsten GAP-Periode. Die SPÖ-Initiative für ein Ende der Vollspaltenböden-Haltung von Schweinen unterstützten im Ausschuss neben der SPÖ auch die NEOS.

Integrationsangebot für Ukrainer:innen

Ukrainer:innen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat Zuflucht in Österreich gesucht haben, hat die Regierung schon vor längerer Zeit einen rechtlichen Sonderstatus als Vertriebene gewährt. Allerdings ist diese Personengruppe bislang nicht vom Integrationsgesetz umfasst, das soll sich nun ändern. Der von den Koalitionsparteien eingebrachte Gesetzentwurf kann im Plenum mit einer breiten Mehrheit rechnen. Ziel der Initiative ist es, Ukrainer:innen, die in Österreich Schutz gesucht haben, bei der Integration zu unterstützen und ihnen zu helfen, möglichst rasch selbsterhaltungsfähig zu werden.

Konkret wird im Integrationsgesetz normiert, dass auch für schutzsuchende Ukrainer:innen Deutschkurse zur Verfügung zu stellen sind. Zudem kann ihnen Integrationsförderung, etwa in Form von Orientierungskursen, gewährt werden. Dabei geht es beispielsweise um Informationen über das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt, wobei die Teilnahme an den Kursen laut Erläuterungen freiwillig sein soll. Es gebe jetzt schon verschiedene Angebote für die betroffenen Ukrainer:innen, nun würden diese auf eine rechtliche Grundlage gestellt und klare Verantwortlichkeiten geschaffen, hieß es dazu im Ausschuss.

Darüber hinaus wird mit einer Adaptierung des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen oder Berufsqualifikationen von Ukrainer:innen im Falle des Fehlens von Unterlagen erleichtert. Änderungen im Bildungsdokumentationsgesetz zielen auf die Verarbeitung von Daten von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine ab, um ihren Schulbesuch sicherzustellen. Ein bei der Abstimmung im Ausschuss mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat lediglich formale Korrekturen zum Inhalt.

Gegen das Gesetz stimmte im Ausschuss lediglich die FPÖ. Ihrer Meinung nach macht es keinen Sinn, Ukrainer:innen “von Tag 1 weg” Deutsch- und Orientierungskurse anzubieten, nachdem ein Gros von ihnen ohnehin in die Ukraine zurückkehren will.

Flächendeckende Gefängnisseelsorge

Einstimmig vom Menschenrechtsausschuss angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsparteien zum Thema Gefängnisseelsorge. Die Fraktionen sprechen sich dafür aus, in den österreichischen Justizanstalten auch weiterhin eine flächendeckende und bedarfsorientierte Seelsorge für alle Religionsgemeinschaften anzubieten und diese budgetär abzusichern. Die Wahrung des Rechts von Gefängnisinsassen auf Religionsausübung sei Teil der Religions- und Bekenntnisfreiheit, machen ÖVP und Grüne als Antragsteller geltend. Zudem wurde im Ausschuss auf die Bedeutung von Seelsorge-Angeboten für die Resozialisierung der Betroffenen und die Aufarbeitung der Geschehnisse verwiesen.

Ratifikation eines Datenschutz-Übereinkommens

Ebenfalls einhellig empfiehlt der Justizausschuss die Ratifikation des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Modernisierung des Übereinkommens zielt insbesondere darauf ab, eine Anpassung an die gesellschaftlichen und technischen Veränderungen sicherzustellen. Mit dem Inkrafttreten des Protokolls soll das Übereinkommen im Wesentlichen an den gewandelten unionsrechtlichen Datenschutzrechtsrahmen angeglichen werden.

Spätrücktritt von Lebensversicherungen

Mit einer Versicherungsvertragsgesetz-Novelle 2022 soll der Spätrücktritt bei Lebensversicherungen aufgrund von Urteilen des OGH und des EuGH nach einer Novelle 2018 revidiert werden. Wie Justizministerin Alma Zadić im Justizausschuss ausführte, wird nunmehr klargestellt, dass im Fall einer grob fehlerhaften – ebenso wie bei einer überhaupt fehlenden – Rücktrittsbelehrung bei Lebensversicherungen ein “ewiges Rücktrittsrecht” zusteht. Entfallen soll für einen solchen Fall auch der Punkt, dass lediglich der Rückkaufswert zu erstatten wäre. Die Betroffenen sollen Anspruch auf die Rückzahlung eingezahlter Prämien haben und nicht mehr nur auf den Rückkaufswert, so die Justizministerin.

Die Regelungen, die im Ausschuss einstimmig angenommen wurden, sollen mit 1. August 2022 in Kraft treten und auch rückwirkend für entsprechende Fälle von Rücktritten gelten, die nach dem 31. Dezember 2018 erklärt wurden. Damit werde laut Erläuterungen die Rechtsprechung des OGH anwendbar, der schon bisher den betreffenden Paragraphen unangewendet gelassen und bei einem Spätrücktritt eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung vorgenommen habe.

Berufsrechts-Anpassungen für Notar:innen und Rechtsanwält:innen

In den Berufsrechten der Notar:innen und Rechtsanwält:innen sollen mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2022 verschiedene Probleme gelöst werden. Im Hinblick auf einen allfällig drohenden, sogenannten Solennitätsverlust, also den Verlust der Kraft einer öffentlichen Urkunde, soll etwa die Auflistung der Fälle aktualisiert werden, in denen Notar:innen keine Notariatsurkunde aufnehmen dürfen. In weiteren definierten Fällen wird dazu eine Offenlegungspflicht des Notars bzw. der Notarin vorgeschlagen.

Außerdem sollen für einen “Medienwechsel” zwischen Papier und Elektronik und zur höheren Flexibilität etwa bei der Errichtung von Notariatsakten die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Unter anderem wird auch das Wahlrecht nach der Notariatsordnung den Erläuterungen zufolge auf einen zeitgemäßen Stand gebracht.

Für den Rechtsanwaltsberuf soll samt entsprechenden Begleitregelungen statt der bisherigen Streichung aus der Liste der Rechtsanwält:innen bzw. Rechtsanwaltsanwärter:innen bei Geburt, Adoption oder Pflege eines minderjährigen Kindes die Möglichkeit einer Ruhendstellung der Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung mit einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren eingeführt werden.

Darüber hinaus wird mit der Vorlage auch eine eigenständige datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Verarbeitung, Übermittlung oder Weiterverarbeitung von in einem Strafverfahren ermittelten personenbezogenen Daten in Disziplinarverfahren nach dem Disziplinarstatut für Rechtsanwält:innen und Rechtsanwaltsanwärter:innen vorgeschlagen. Schließlich ist eine Verlängerung bestehender Corona-Sonderregelungen vorgesehen, etwa was Briefwahlen und Briefabstimmungen betrifft. Die Vorlage wurde im Ausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Verlängerung von Corona-Regelungen im Justizbereich

Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien ÖVP und Grüne bringt eine neuerliche Verlängerung von Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Justizbereich. So soll das Außerkrafttreten des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes weiter verschoben werden, und zwar auf den 31. Dezember 2022. Das betrifft den Erläuterungen zufolge unter anderem die Möglichkeit, für weitere sechs Monate bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- oder Bildübertragung durchzuführen. Die Gebührenfreiheit der Unterhaltsvorschussgewährung aus dem 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz wird es laut Vorlage ebenfalls bis Ende des Jahres geben. Außerdem sollen Gesellschaften auch noch im zweiten Halbjahr 2022 virtuelle Versammlungen durchführen können.

Auch für die Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung gibt es samt einer Einschleifregelung eine neuerliche Verlängerung. Das betrifft laut Vorlage jene Unterlagen, bei denen der Bilanzstichtag nach dem 31. Dezember 2021, aber vor dem 30. April 2022 liegt.

Schutz von Minderjährigen

Für die Möglichkeit einer längerfristigen Unterstützung Minderjähriger durch Betreuung im geschlossenen Bereich plädiert die FPÖ in einem Entschließungsantrag. So sollen die jungen Menschen in schwierigen Lebenssituationen vor Suchtmittelmissbrauch, Obdachlosigkeit oder Prostitution geschützt werden. Darüber hinaus fordern die Freiheitlichen mehr Kriseninterventions-, Betreuungs- und Therapieplätze für “problembehaftete” Jugendliche auch im Bereich der so genannten “vollen Erziehung”. Der Antrag blieb im Ausschuss mit den alleinigen Stimmen der FPÖ in der Minderheit.

Immunität von Abgeordnetem Herbert Kickl

Schließt der Immunitätsausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, könnte das Nationalratsplenum zum Schluss der Sitzung auch noch über die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Abgeordnetem Herbert Kickl abstimmen. Das Magistrat Wien will gegen ihn wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermitteln, wobei es konkret um Werbung für ein Arzneimittel geht. (Schluss) mbu/gs/rei

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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