Sozialausschuss beschließt Verlängerung des Bildungsbonus bis Ende 2023

Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen ab 2024 macht Klarstellungen in Sozialversicherungsgesetzen notwendig

Bereits im Jahr 1992 wurde die sukzessive Angleichung des Regelpensionsalters für Frauen an jenes der Männer beschlossen. Es wird demnach im Zeitraum 2024 bis 2033 von 60 Jahre auf 65 steigen. Durch eine heute im Sozialausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossene Gesetzesnovelle werden nun weitere Präzisierungen bezüglich der Stichtage vorgenommen. Diese führen dazu, dass manche Frauen etwas früher als ursprünglich geplant ihre Pension antreten können. Bundesminister Johannes Rauch sprach ebenso wie die Vertreter:innen der Koalitionsparteien von “verfassungskonformen Klarstellungen”, die aufgrund der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten der Bestimmungen notwendig seien.

Der im Zuge der Sitzung von ÖVP und Grünen eingebrachte Abänderungsantrag sieht auch die Verlängerung des Bildungsbonus bis Ende 2023 vor. Dieser gebührt arbeitslosen Personen, die an Maßnahmen der Nach- und Umschulung im Auftrag des Arbeitsmarktservice teilnehmen, die mindestens vier Monate dauern. Der Bonus wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld ausbezahlt und beträgt 4 € pro Tag bzw. rund 120 € im Monat.

Im Antrag wird weiters ausgeführt, dass bereits wirksame oder vom AMS bewilligte Altersteilzeitvereinbarungen – unbeschadet eines möglichen früheren gesetzlichen Pensionsantrittsalters – in der ursprünglich vereinbarten Form fortgeführt werden können. Bei neuen Vereinbarungen im Jahr 2023 gilt, dass die Gewährung der Altersteilzeit um bis zu sechs Monate nach Erfüllung des Regelpensionsalters möglich ist. Weiters waren Anpassungen bezüglich der Bestimmungen für die Inanspruchnahme der Langzeitversichertenpension erforderlich( 3073/A).

Mehrheitlich angenommen wurde auch eine an den Arbeits- und an den Sozialminister gerichtete Ausschussfeststellung. Die Mandatar:innen ersuchen darin beide Ressortchefs in ihren jeweiligen Bereichen zu prüfen, ob bzw. welche weiteren arbeits- bzw. sozialrechtlichen Begleitmaßnahmen in Verbindung mit dem Anstieg des Frauenpensionsantrittsalters erforderlich sein können.

Auf der Agenda standen noch eine Reihe von Vorschlägen der Opposition zum Thema Pensionen, die teils abgelehnt, teils vertagt wurden.

KRITISCHE KOMMENTARE VON NEOS UND FREIHEITLICHEN

Kein Verständnis für die als “Klarstellungen” bezeichneten Änderungen hatte NEOS-Vertreter Gerald Loacker, der vor allem auf die hohen Kosten dieser Maßnahme hinwies. Im Grunde handle es sich um eine nicht notwendige Besserstellung, die seiner Einschätzung nach bis zu 650 Mio. € kosten könnte. Er habe bereits den Parlamentarischen Budgetdienst mit einer genauen Berechnung beauftragt. Es gebe kein Land in Europa, dass eine Übergangsfrist von 40 Jahren vorsehe, um das Regelpensionsalter von Männern und Frauen anzugleichen, gab er zu bedenken. Zudem seien die Pensionen in den letzten Jahren stärker gestiegen als die Einkommen der Erwerbstätigen. Dies sei vor allem im Sinne der jungen Generation nicht fair, beklagte Loacker. Vor diesem Hintergrund könne man auch die Ausschussfeststellung nur als “kabarettreif” bezeichnen.

Markus Koza (Grüne) verteidigte die Maßnahme und wies auf die unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten des Gesetzestextes hin. Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP) schloss sich diesen Argumenten an und machte darauf aufmerksam, dass es dabei nur um die Stichtage von Frauen gehe, die im Dezember geboren sind. Ein wichtiger Punkt aus der Sicht von Koza war zudem die Verlängerung des Bildungsbonus, der generell noch ausgeweitet werden soll.

Auch Verena Nussbaum (SPÖ) stand den Klarstellungen positiv gegenüber. Bedauerlicherweise habe sich der schon vor 40 Jahren bestehende Gender Pay Gap zwischen Männern und Frauen noch immer nicht deutlich verringert. Die durchschnittliche Frauenpension sei derzeit nur halb so gering wie jene der männlichen Arbeitnehmer, zeigte sie auf.  

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) zeigte sich enttäuscht darüber, dass die Koalitionsparteien die Gelegenheit nicht genutzt haben, um ein gerechteres System zu schaffen. Frauen, die mehrere Kinder haben, hätten einfach sehr viele Unterbrechungen im Arbeitsleben und würden somit geringere Pensionen erhalten.

SPÖ FÜR FAIRE FRAUENPENSIONEN, FPÖ FÜR DEUTLICHE PENSIONSERHÖHUNG UND “AKTION 60 PLUS”

Die SPÖ verwies in einem –  mehrheitlich vertagten – Entschließungsantrag erneut auf die enorme Kluft zwischen der Durchschnittspension von Frauen und Männern und drängte daher auf eine verbesserte Anrechnung von Kinderziehungszeiten. Demnach soll die Beitragsgrundlage im vierjährigen Anrechnungszeitraum so erhöht werden, dass betroffene Frauen (und Männer) im Alter eine um 160 € höhere Pension (statt wie derzeit 110 €) erhalten (201/A(E)). Wer schon jetzt in Pension ist und Kindererziehungszeiten aufweist, dem soll pauschal eine Extra-Pension von 50 € im Monat gewährt werden, verlangte Verena Nussbaum (SPÖ).

In eine andere Stoßrichtung ging ein Entschließungsantrag der FPÖ (3048/A(E)). Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und ihre Fraktionskolleg:innen traten insbesondere dafür ein, die Pensionen im kommenden Jahr über den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 5,8 % hinaus zu erhöhen. Jede Anpassung unter 10 % würde zu massiven Einkommensverlusten führen und einer “kalten Enteignung” gleichkommen, halten sie mit Hinweis auf Daten der Statistik Austria fest. Bei einer fortgesetzten Rekordteuerung über 10 % müssten ihrer Meinung nach die Pensionen zudem vierteljährlich angepasst werden. Ebenso machen sich die Freiheitlichen für einen “vollen Inflationsschutz” des Pensionskontos, die Abschaffung der gestaffelten Pensionsanpassung für Neo-Pensionist:innen sowie die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Beitragsjahren stark.

Ein weiterer Entschließungsantrag der FPÖ (3049/A(E)) zielte darauf ab, Nebenbeschäftigungen von Pensionist:innen zu erleichtern. Wer nach dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Job weiterarbeiten wolle, stehe derzeit vielen bürokratischen und finanziellen Hürden gegenüber, kritisierten die Freiheitlichen. Sie schlagen daher ein mehrere Punkte umfassendes Maßnahmenpaket “Aktion 60 plus” für den österreichischen Arbeitsmarkt vor. Dieses soll unter anderem eine Reduktion der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei Beschäftigungsverhältnissen nach dem Pensionsantritt sowie eine zumindest vierteljährliche Valorisierung der Geringfügigkeitsgrenze beinhalten. Zudem soll ein Förderpaket jene Wirtschaftsbranchen unterstützen, die dringend nach qualifiziertem Personal suchen, damit dorthin Pensionist:innen in den Arbeitsmarkt zurückgeholt werden. Beide Entschließungsanträge der Freiheitlichen wurden abgelehnt.

NEOS: OPT-OUT-RECHT FÜR ERWERBSTÄTIGE PENSIONIST:INNEN BEZÜGLICH DER DIENSTNEHMER:INNENBEITRÄGE

Auch die NEOS thematisierten die Erwerbstätigkeit von Pensionist:innen. So sollen pensionierte Erwerbstätige ein Opt-out-Recht von der Zahlung der Dienstnehmer:innenbeiträge zur Pensionsversicherung im Rahmen der “besonderen Höherversicherung” erhalten, fordert NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker mittels Entschließungsantrag (2928/A(E)). Es sei für pensionierte Erwerbstätige oft nur schwer nachvollziehbar, wieso sie weiterhin Pensionsbeiträge zahlen müssen, da sie diese auch bei überdurchschnittlicher Lebenserwartung nicht in Form von Pensionsleistungen zurück erhalten können, wird im Antrag argumentiert. Für pensionierte, selbständig Erwerbstätige solle ein vergleichbarer Modus gefunden werden. Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Seine Fraktion lehne diesen Vorschlag ab, erklärte SPÖ-Abgeordneter Michael Seemayer, weil damit einzelne Gruppen von Arbeitnehmer:innen gegeneinander ausgespielt würden. Außerdem würde es damit attraktiver gemacht, frühzeitig in Pension zu gehen, urteilte er. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue

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