Neues zur Angleichung des Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer

Warum Frauen ihr Pensionsantrittsalter nochmals überprüfen sollten

Das frühestmögliche Antrittsalter für die Regelpension bei Männern liegt schon lange bei 65 Jahren. Dass das Pensionsantrittsalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen wird, ist eigentlich ein alter Hut. Beginnend mit 2024 wird die Angleichung nun aber konkret. Wolfgang Höfle, Experte des Steuerberatungsunternehmen TPA hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.  

Im Nationalrat gab es kürzlich einen Beschluss (1922 der Beilagen XXVII. GP) mit einem sehr interessanten Detail, der materiell insbesondere Frauen mit Geburtstagen im Juni oder Dezember begünstigen kann. Warum das so ist, soll die folgende Tabelle zeigen: [siehe angehängte Tabelle / PDF]

Durch die Änderung wird bewirkt, dass jene Frauen, die von 2. bis 30. Juni bzw. von 2. bis 31. Dezember Geburtstag haben, nun um ein halbes Jahr früher die Regelalterspension erreichen können. Weiters ist aus der Tabelle ersichtlich, dass für Frauen ab dem Jahrgang 1966 und jünger die Korridorpension – verbunden allerdings mit Abschlägen von der Pensionshöhe – eine Alternative werden kann.

Wolfgang Höfle, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsexperte bei TPA, zur Änderung: „Was der Gesetzgeber möglicherweise nicht bedacht hat, sind mögliche Auswirkungen im Bereich der Personalrückstellungen. Durch den geänderten Pensionsantrittszeitpunkt werden die Rechenwerke angepasst werden müssen, auch wenn die Auswirkungen insgesamt wohl eher marginal sind.“

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