Familienbeihilfe Bilanz 2022: 4,2 Milliarden Euro ausbezahlt bei rund 967.000 erledigten Anträgen

Familien mit Sonder-Familienbeihilfe zusätzlich unterstützt

Wien (OTS) – Das Finanzamt Österreich (FAÖ) verzeichnet in seiner Bilanz für das Jahr 2022 eine Gesamtsumme in der Höhe von 4,2 Milliarden Euro, die im Rahmen der Familienbeihilfe ausbezahlt wurden. Davon fallen 338 Millionen unter die Sonder-Familienbeihilfe, die im August 2022 als zusätzliche Anti-Teuerungshilfe einmalig überwiesen wurde. Auch das Arbeitsvolumen kann sich sehen lassen – so wurden im Jahr 2022 insgesamt 967.228 Anträge erledigt.

Finanzminister Magnus Brunner: „Familien waren im Vorjahr ganz besonders von der Teuerung betroffen. Um diese möglichst rasch zu entlasten, gab es mehrere Maßnahmen darunter etwa die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1.500 auf 2.000 Euro und die Sonder-Familienbeihilfe in der Höhe von 180 Euro pro Kind, die im August 2022 ausbezahlt wurde. Maßnahmen wie diese bedeuten natürlich einen Mehraufwand für die Finanzverwaltung. Daher bedanke ich mich besonders bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches „Private“ im Finanzamt Österreich für ihr Engagement und ihren hohen Arbeitseinsatz.“

2022 zeigte ein besonders hohes Arbeitsaufkommen im Bereich der Familienbeihilfe auf. Corona-bedingte Maßnahmen aus dem Jahr 2020, wie etwa das notwendige Aussetzen der Anspruchsüberprüfungen und die automatisierte Verlängerung der Familienbeihilfe, führten zu Überprüfungsschritten, die auch im Jahr 2022 für einen entsprechenden Mehr-Aufwand sorgten. Trotz des erhöhten Arbeitsaufkommens, das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FAÖ vor große Herausforderungen gestellt hatte, konnte die Performance im Bereich der Familienbeihilfe allerdings konstant gehalten werden. Mit Ende Februar 2023 hat das Finanzamt Österreich außerdem rund 6.400 anspruchsberechtigte Ukrainer/innen angeschrieben, damit die Familienbeihilfe um ein weiteres Jahr verlängert werden kann.

Um auch schwierigere Fälle mit Auslandsbezug rascher bearbeiten zu können, wurden diese Fälle je nach Wohnsitzstaat der Kinder bundesweit in sieben Dienststellen gebündelt. So betreut etwa die Dienststelle Bruck Eisenstadt Oberwart alle Fälle mit Bezug nach Ungarn. Damit gelingt es, einen Kontakt mit den ungarischen Behörden aufzubauen, deren Formulare kennen zu lernen und damit eine raschere Bearbeitung zu sichern.

Organisatorische und IT technische Maßnahmen 2023
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) setzt bei der Familienbeihilfe auf die Vorteile der Digitalisierung und leitet in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt (BKA) Maßnahmen ein, um die Anspruchsüberprüfungen zu reduzieren und die Gewährung der Familienbeihilfe zu automatisieren. Dazu gehören sowohl eine risikoorientierte Auswahl der Überprüfungsfälle als auch eine Datenübermittlung durch Universitäten, Schulen und der WKO betreffend Studenten- Schüler und Lehrlingsdaten, damit die Bürgerinnen und Bürger von Anspruchsüberprüfungen entlastet und Arbeitsabläufe in der Verwaltung optimiert werden. Weiters werden derzeit die Hürden bei der erhöhten Familienbeihilfe abgebaut. Der Behindertenpass reicht als Nachweis der erheblichen Behinderung aus – die ärztliche Untersuchung für den Behindertenpass reicht als Grundlage für die Gewährung. Zusätzliche Untersuchungen und die gesonderte Vorlage von Unterlagen sind nicht mehr erforderlich.

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender