Bundesrat gibt grünes Licht für Gebührenbremse von Gemeinden

Ebenfalls kein Einspruch gegen Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne

Die “Gebührenbremse” für Gemeinden passierte heute den Bundesrat . Diese soll zur Entlastung der Bürger:innen im anhaltenden Kampf gegen die Teuerung beitragen und die Inflation dämpfen. Ebenso befürworteten die Bundesrät:innen mehrheitlich die Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Energiekonzerne.

Keinen Einspruch legten die Bundesrät:innen zudem gegen die Verlängerung der Ergänzungsgutachten für die COFAG und eine Ermächtigung an den Finanzminister für 100 Mio. € an Zuschüssen für die Ukraine ein.

Bundesrätin Margit Göll (ÖVP/NÖ) wurde einstimmig zur Vizepräsidentin des Bundesrats für den Rest des zweiten Halbjahres 2023 gewählt.

In einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung kritisierte Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ/T), dass Vizekanzler Werner Kogler seinen Angaben zufolge nicht bereit sei, Bundeskanzler Karl Nehammer und Staatssekretärin Claudia Plakolm, die beide erkrankt seien, bei der Debatte zu der von der FPÖ gestellten Dringlichen Anfrage “Was haben die Grünen gegen Sie in der Hand, Herr Bundeskanzler?” zu vertreten. Sein Antrag auf Zitation des Vizekanzlers blieb in der Minderheit.

“GEBÜHRENBREMSE”: 150 MIO. € ZWECKZUSCHUSS AN DIE LÄNDER

Damit Gemeinden auf die volle Inflationsanpassung von Wasser- und Müllgebühren verzichten können, sollen sie als Gegenleistung Hilfen erhalten. Ein von ÖVP und Grünen vorgelegter Initiativantrag sieht dafür einen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Mio. € vor. Dieser ist von den Ländern zur Senkung von Benützungsgebühren der Gemeinden im Jahr 2024 zu verwenden. Die Regelung der Details, insbesondere welche Benützungsgebühren gesenkt werden sowie die Aufteilung auf die einzelnen Gemeinden, bleibt den Ländern überlassen. Die Bundesrät:innen befürworteten den Antrag mehrheitlich.

Die Teuerung und die Inflation würden Österreich weiter fest im Griff haben. Die Bundesregierung konnte mit ihren Maßnahmen aber zahlreiche Etappensiege dagegen erreichen und die Inflation sei gedrückt worden, erklärte Staatssekretär Florian Tursky gegenüber den Bundesrät:innen. Insgesamt müsse man an allen Schrauben gegen die Teuerung drehen. Da auch die Gemeinden mit der Teuerung zu kämpfen hätten, sei die Grundsatzeinigung beim Finanzausgleich zu begrüßen.

Die Gemeinden würden zunehmend vor Herausforderungen stehen. Darauf nehme die Bundesregierung besonders Bedacht, erklärte Markus Stotter (ÖVP/T). Ebenso sei es wichtig, die Menschen zu entlasten. Der Bundesregierung gelinge es, mit ihren Maßnahmen die “Teuerungsspirale” zu überwinden.

Die SPÖ stimme dem Antrag zu, aber nicht in der gleichen Euphorie wie die Regierungsfraktionen, meinte Dominik Reisinger (SPÖ/OÖ). Die Höhe des Zweckzuschusses sei zu niedrig, um Gebührenerhöhungen spürbar zu dämpfen. Zudem sei es eine einmalige Maßnahme und damit seien starke Erhöhungen in den Folgejahren zu befürchten. Angesichts explodierender Ausgaben und sinkender Einnahmen der Gemeinden appellierte Reisinger zudem für weitere Verbesserungen der Finanzlage der Gemeinden im Zuge des Finanzausgleichs. Dass die Detailregelungen zur Abwicklung des Zweckzuschusses den Ländern überlassen würden, kritisierte Michael Wanner (SPÖ/S).

Die Höhe des Zweckzuschusses bemängelte auch Günter Pröller (FPÖ/OÖ). Die Gemeinden müssten die Gebühren in den folgenden Jahren massiv erhöhen. Insgesamt gehe “nichts weiter” bei der Eindämmung der Teuerung und immer mehr Menschen würden in die Armut getrieben.

Die Gebührenbremse sei ein “Baustein” im Kampf gegen die Teuerung, meinte hingegen Maria Huber (Grüne/St). Wirtschaftsforschungsinstitute hätten empfohlen, dort anzusetzen, wo Länder und Gemeinden unmittelbar etwas gegen die Teuerung tun können. Damit würden den überschießenden Mehrbelastungen entgegen gewirkt.

ERHÖHUNG DES ENERGIEKRISENBEITRAGS FÜR ENERGIEKONZERNE

Eine Änderung beim Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger soll eine höhere Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen ermöglichen. Ein Antrag von ÖVP und Grünen sieht vor, die Bemessungsgrundlage für den Energiekrisenbeitrag für das Kalenderjahr 2023 auf jenen Betrag zu erhöhen, um den der steuerpflichtige Gewinn 2023 um mehr als 10 % über dem Durchschnittsbetrag liegt. Der Antrag wurde mehrheitlich befürwortet.

Der Energiekrisenbeitrag erfülle nicht den Anspruch, gerecht zu sein, kritisierte Bettina Lancaster (SPÖ/OÖ) und forderte eine gänzliche Abschöpfung der Übergewinne.

Die Bundesregierung habe in der Krise schnell und zielgerichtet mit dem Ziel reagiert, Menschen zu helfen und steuerlich zu entlasten sowie die Inflation zu bekämpfen, meinte Sandra Lassnig (ÖVP/K). Dabei sei viel erreicht worden.

Die Gesetzesänderung helfe dem Finanzminister aber nicht den Endkund:innen, kritisierte Markus Steinmaurer (FPÖ/OÖ). Zudem sprach sich der Bundesrat für eine Zweckwidmung der Erlöse, wie beispielsweise für den Ausbau der Stromnetze im ländlichen Raum, aus. Die Bundesregierung sei unfähig, “unser Heimatland” zu regieren, bemängelte Michael Bernard (FPÖ/NÖ) deren Maßnahmen gegen die Inflation als “Versagen”.

Viele hätten es nicht für möglich gehalten, dass es mittels eines “massiven” Markteingriffs gelingt, die Gewinne von Energieunternehmen abzuschöpfen, befürwortete Adi Gross (Grüne/V), dass die Profiteur:innen der Krise ihren Beitrag für sozialpolitische Ausgleichsmaßnahmen leisten sollen.

VERLÄNGERUNG DER ERGÄNZUNGSGUTACHTEN FÜR COFAG

Die Ende 2022 außer Kraft getretene Rechtsgrundlage für die Anforderung von Ergänzungsgutachten durch die COFAG soll laut einem Initiativantrag von ÖVP und Grünen befristet bis Ende 2023 wieder in Kraft gesetzt werden. Förderanträge werden im Auftrag der COFAG durch die Finanzverwaltung einer automationsunterstützten Risikoanalyse unterzogen. Bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Antrag oder an der Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses angegebenen Daten, kann die COFAG im Einzelfall eine ergänzende Analyse (Ergänzungsgutachten) vom Finanzamt anfordern. Auf dessen Basis entscheidet die COFAG über den Förderantrag. Erforderlich ist die Verlängerung aufgrund der erheblichen Anzahl an Fällen, in denen Zweifel bestehen. Die Bundesrät:innen befürworteten den Antrag mehrheitlich.

ÖSTERREICH UNTERSTÜTZT UKRAINE MIT BIS ZU 100 MIO. € AN ZUSCHÜSSEN

Ebenfalls mehrheitlich passierte ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen den Bundesrat. Damit erhält der Finanzminister eine Ermächtigung, Zuschüsse zugunsten der Ukraine bis zu einem Betrag von 100 Mio. € zu gewähren. Diese dürfen nur im Zusammenhang mit Maßnahmen der Europäischen Union erfolgen. (Fortsetzung Bundesrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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