Wirtschaftsausschuss befürwortet Umsetzung von EU-Vorgaben zur Emissionen aus Kesselanlagen einstimmig

SPÖ-Anträge zur Nutzung geothermischer Energie und mineralischer Rohstoffe vertagt

Einheitliche Standards bezüglich Schadstoffemissionen aus Kesselanlagen sowie Verwaltungsvereinfachungen sind die Ziele einer Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, mit der eine EU-Richtlinie zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (MCPD) umgesetzt werden soll. Eine dementsprechende Regierungsvorlage wurde heute im Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen.

Behandelt wurde außerdem eine Gesetzesinitiative der SPÖ, die darauf abzielt, geothermische Energie der Spekulation zu entziehen und im Interesse der Bevölkerung zu nutzen. ÖVP und Grüne vertagten diese ebenso wie einen Gesetzesantrag, durch den der “Ausverkauf” österreichischer Rohstoffe transparent gemacht werden soll.

Den Bericht des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen zu Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und aus dem Härtefallfonds für Juli und August 2023 nahmen die Abgeordneten mehrheitlich, ohne die Stimmen der NEOS, zur Kenntnis.

UMSETZUNG VON EU-VORGABEN ZU EMISSIONEN AUS KESSELANLAGEN

Mit einer Novelle zum Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen soll einerseits eine EU-Richtlinie umgesetzt werden und zum anderen ein Schreiben der Europäischen Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens betreffend die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen Berücksichtigung finden (2246 d.B.). Vorgesehen sind laut Regierungsvorlage einheitliche Standards im Hinblick auf die Schadstoffemissionen aus Kesselanlagen in die Luft sowie eine Verwaltungsvereinfachung.

Erforderlich wird demnach in erster Linie die Einrichtung eines Registers und die einmalige Registrierung der mittelgroßen Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 Megawatt (MW) und – mit bestimmten Ausnahmen im Fall von Aggregationsanlagen – weniger als 50 MW. Die Anzahl der betroffenen Anlagen wird in den Erläuterungen mit ca. 1.350 abgeschätzt. Davon seien bereits 313 im Elektronischen Datenmanagement Umwelt (EDM) eingetragen. Rund 300 Anlagen (von 5 MW bis 50 MW) müssen demnach bis Ende 2023 in die Registrierungsdatenbank eingetragen werden. Bis 2028 müsse laut MCPD auch für die betreffenden Anlagen unter 5 MW eine Genehmigung oder Registrierung vorliegen – dies seien rund 700 Anlagen inklusive neu hinzukommender in geringer Zahl. Aus verwaltungsökonomischen Gründen sollen die zu erfassenden Daten in das bestehende Elektronische Datenmanagement Umwelt (EDM) integriert werden, so die Erläuterungen.

Gerald Loacker (NEOS) meinte, mit der Einbeziehung von mehr Anlagen betreibe Österreich offenbar ein Gold-Plating des Gesetzes gegenüber den EU-Vorgaben. Martin Litschauer von den Grünen wies das zurück. Höhere Standards für die Vermeidung gesundheitsschädlicher Emissionen könne man nicht als “Gold-Plating” einstufen, argumentierte er.

Laut Wirtschaftsminister Martin Kocher werden mit dem Gesetzesbeschluss das Vertragsverletzungsverfahren der EU beendet. Damit seien auch keine Strafzahlungen zu befürchten. Die lange Dauer der gesetzlichen Umsetzung, die von den Abgeordneten Alois Stöger (SPÖ), Axel Kassegger (FPÖ) und Gerald Loacker (NEOS) kritisiert wurde, erklärte er mit der Notwendigkeit, einen Kompromiss zwischen den Interessen des Umweltschutzes und der Wirtschaft zu finden.

GESETZESINITIATIVEN DER SPÖ FÜR BUNDESEIGENE GEOTHERMISCHE ENERGIE

Die SPÖ schlägt per Gesetzesantrag vor, im Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe Regelungen für eine bundeseigene geothermische Energie aufzunehmen (3519/A). So soll sich etwa das Eigentumsrecht an Grund und Boden nicht auf diese Energie oder die Substanzen, aus denen sie gewonnen wird, erstrecken. In den Anwendungsbereich des Gesetzes soll auch das Suchen und Erforschen von Vorkommen bundeseigener geothermischer Energie sowie die Gewinnung und Speicherung dieser Energie (Erdwärme, Wärmegewinnung und -speicherung aus nicht trinkbaren Tiefengrundwässern) aufgenommen werden.

Im Ausschuss ging Antragsteller Alois Stöger (SPÖ) näher auf die Problematik ein, dass unter den jetzigen rechtlichen Voraussetzungen, jede:r Grundstückseigentümer:in an der Oberfläche der Energiegewinnung in über 300 Metern unter der Erde zustimmen müsste. Dies sei rechtlich “hochriskant”, weshalb dahingehende Anlagen nicht gebaut würden. Wenn Österreich Geothermie als wichtigen Beitrag zur Reduktion fossiler Energie nutzen möchte, brauche es also andere gesetzliche Regelungen, so Stöger.

FPÖ-Mandatar Axel Kassegger befürwortete den Antrag der Sozialdemokrat:innen zugunsten der Unabhängigkeit von ausländischen Energiequellen und der energiepolitischen Resilienz Österreichs. Auch im Sinne einer erfolgreichen Energiewende gelte es, vorhandene Potenziale und Ressource technologieoffen zu nutzen. In der Interessensabwägung überwiege in dieser Frage das Allgemeininteresse den an sich “hohen Wert” des Eigentumsrechts, so Kassegger. Auch die NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard und Gerald Loacker sprachen sich für die stärkere Nutzung von Geothermie aus. Loacker bezeichnete des Antrag der SPÖ jedoch als “überschießend”, da Geothermie kein knappes Gut darstelle.

Seitens der ÖVP sprach auch Andreas Ottenschläger der Geothermie eine große Bedeutung zu und verwies auf ein bereits laufendes Projekt der Wien Energie und der OMV, wo bereits ein Geothermiefeld erschlossen werde. Den von ihm gestellten Vertagungsantrag argumentierte er mit Fragen des EU-, Wasser- und Bergbaurechts, die “nicht so trivial zu lösen” seien. Es werde jedoch daran gearbeitet, berief sich Ottenschläger auf den “Masterplan Rohstoffe 2030”.

Für Lukas Hammer von den Grünen war es “Konsens”, dass das Potenzial der Geothermie besser ausgeschöpft werden müsse, was die vorhandenen rechtlichen Bedingungen nicht erlaubten. Würde dies geändert könnte etwa Wien 200.000 Haushalte mit geothermischer Wärme versorgen. Hammer fragte Finanz- und Bergbauminister Magnus Brunner nach einem dahingehenden Zeitplan.

Brunner betonte, dass die Sektion Bergbau seines Ressorts alle Möglichkeiten zur Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nutze. Auch er verwies auf verschiedene juristische Problemfelder. Im Frühjahr 2024 werde ein nächster Round Table zur Thematik stattfinden, bei dem auch genau jene “Spannungsfelder” und “Nutzungskonflikte” behandelt würden.

Abermals im Wirtschaftsausschuss debattiert wurde eine weitere Gesetzesinitiative der SPÖ, die ebenfalls auf eine Änderung des Bundesgesetzes über mineralische Rohstoffe abzielt (3106/A). Sie bezieht sich auf Medienberichte, wonach die Republik Österreich einem Unternehmen im wirtschaftlichen Eigentum eines australischen Konzerns die Rechte des “Aufsuchens” von bundeseigenen mineralischen Rohstoffen überlassen habe. Um einen “Ausverkauf” österreichischer Rohstoffe transparent zu machen, soll künftig zu solchen Rechtsgeschäften die Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrates erforderlich werden, so die Forderung.

MONATSBERICHT ZU MITTELN DES HÄRTEFALLFONDS

Keine Debatte gab es zum Bericht des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bzw. des Härtefallfonds für Juli und August 2023 (III-1029 d.B.). Aus dem Härtefallfonds sind im diesen beiden Monaten keine Auszahlungen mehr erfolgt. In der gesamten Corona-Zeit wurden laut dem Bericht bis zum Stichtag 31. Juli 2023 wurden im Rahmen des Testangebots “Sichere Gastfreundschaft” 174 Mio. € ausbezahlt. Fördernehmer:innen in den vier Phasen der Förderung waren vor allem den Branchen Gewerbe/Handwerk, Tourismus/Gastronomie, Handel sowie Soziales/Gesundheit/Pflege. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) sox/wit

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