Geplante EU-Regulierung von künstlicher Intelligenz heute auch Thema im EU-Unterausschuss mit Staatssekretär Tursky

Weiters befasste sich der Ausschuss mit dem Ausbau der Gigabit-Netze und der geplanten europäischen digitalen Brieftasche

Der Verordnungsvorschlag zum Gesetz über künstliche Intelligenz, für den heute auf europäischer Ebene die erwartete Einigung nicht erzielt werden konnte und über den morgen weiterverhandelt wird, stand heute auf der Tagesordnung des EU-Unterausschusses. Weiters befasste sich der Ausschuss mit einem Verordnungsvorschlag, welcher eine bestehende Richtlinie ersetzen soll, zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Gigabit-Netzen. Als dritten Tagesordnungspunkt behandelten die Abgeordneten den Verordnungsvorschlag zur Regelung einer europäischen digitale Identität.

RISIKOBASIERTER ANSATZ ZUR REGULIERUNG VON KÜNSTLICHER INTELLIGENZ

Auf europäischer Ebene laufen in diesen Tagen die Verhandlungen über den weltweit ersten Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz (KI). Als Ziel des vorgelegten Verordnungsentwurfs gilt die Förderung menschenzentrierter und vertrauenswürdiger KI. Gleichzeitig soll damit ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte gewährleistet sowie Innovation EU-weit unterstützt werden. Der Verordnungsentwurf folgt einem risikobasierten Ansatz, nach dem die KI-Systeme ihrem potentiellen Risiko nach in vier Kategorien eingeteilt werden: unannehmbares Risiko, hohes Risiko, geringes Risiko und minimales Risiko. Kernstück des Verordnungsentwurfs sind harmonisierte Regeln für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen mit hohem Risiko.

Noch vor einem Jahr habe das Thema KI keine Brisanz gehabt und sei nicht besonders beachtet worden, doch dies habe sich schlagartig geändert, als ChatGPT für die Öffentlichkeit zugänglich wurde, sagte Staatssekretär Florian Tursky. Der risikobasierte Ansatz des Verordnungsentwurfs sei innovativ, da dieser die Anwendung der KI in den Mittelpunkt stelle. Die große Diskussion sei daher, welche Anwendung in welche Kategorie falle, so Tursky. Es gehe vor allem darum für Klein- und Mittelbetriebe Rechtssicherheit zu schaffen. Um sie bei der Umsetzung der geplanten Verordnung zu unterstützen, sei die Einrichtung einer KI-Servicestelle in der RTR geplant. Diese Servicestelle solle später in eine KI-Behörde übergehen. Zentral sei zudem die Transparenz- und Kennzeichnungsverpflichtung von KI im Hinblick auf das Vertrauen der Bürger:innen, betonte Tursky.

Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP), Katharina Kucharowits (SPÖ), Süleyman Zorba (Grüne), Petra Steger (FPÖ) und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) erkundigten sich bei Staatssekretär Tursky nach der Position Österreichs und zu den Kritikpunkten bei den laufenden Verhandlungen beispielsweise im Hinblick auf die Verwendung von KI in der biometrischen Überwachung. Zudem kritisierte Katharina Kucharowits (SPÖ), dass die geplante Verordnung die Anwendung von KI im militärischen Bereich nicht berühre. Petra Steger (FPÖ) wollte wissen, wo in der RTR die geplante Servicestelle angesiedelt sein werde und sagte, dass eine Kennzeichnungspflicht für KI die Sorge der Bevölkerung vor drohenden Jobverlust durch KI-Anwendungen nicht löse.

Zur österreichischen Position sagte Tursky, dass Österreich die Schaffung eines europaweiten Rechtsrahmes für KI-Anwendungen begrüße. Was die Details dazu betreffe, müsse nun der letzte Kompromissvorschlag aus den laufenden Verhandlungen abgewartet werden, erst dann könne eine österreichische Position dazu festgelegt werden. Besonders wichtig sei der risikobasierte Ansatz des Verordnungsentwurfs, der sich hoffentlich als weltweiter Standard etablieren werde. Er teile die Ansicht, dass es auch im militärischen Bereich eine scharfe Regulierung von KI brauche, jedoch sei dieser Bereich keine Materie der EU.

Die KI-Servicestelle in der RTR solle keine Exklusivmaterie eines Fachbereichs werden, sondern je nach inhaltlicher Thematik von den Geschäftsbereichen Medien und Telekommunikation abgedeckt werden. Die Schaffung einer KI-Behörde könne erst erfolgen, wenn es dafür die gesetzliche Grundlage gebe, also sobald die Vorordnung bereits in Kraft sei, so Tursky. Wichtig sei, dass es schon in den nächsten Tagen zu einer Einigung auf europäischer Ebene komme, da es sonst vor der EU-Wahl wohl keinen Beschluss dazu mehr geben werde. Dies würde die Vorreiterrolle Europas bei der Regulierung von KI gefährden.

Im Hinblick auf die Sorge, dass durch den Einsatz von KI Jobs verloren gehen könnten, sei davon auszugehen, dass es keine Jobverluste in der Gesamtheit geben werde. Es seien jedoch enorme Veränderungen der Arbeitsplätze zu erwarten, sagte Tursky. Europa müsse sich darum bemühen, dass die zusätzlichen Jobs, die durch die Entwicklung von KI entstehen, hier geschaffen werden. Dies werde nicht von selbst passieren, man müsse diese Chance “hier bei uns” nutzen, betonte Tursky.

AUSBAU VON GIGABIT-NETZE KOSTENGÜNSTIGER UND EFFIZIENTER MACHEN

Weiters befasste sich der Ausschuss mit einem Verordnungsvorschlag zur Schaffung von Regelungen für einen schnelleren, kostengünstigeren und effizienteren Ausbau von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation in der Europäischen Union.

Fragen der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP), Andreas Kollross (SPÖ), Süleyman Zorba (Grüne) und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff an Staatssekretär Tursky dazu betrafen den Stand der Verhandlungen, die österreichische Position sowie mögliche Fördermaßnahmen für die Schaffung von Breitbandinfrastruktur beim Wohnbau.

Aus technologischer Sicht sei der Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze notwendig und state-of-the-art, sagte Tursky. Auch der Harmonisierungsgedanke sei grundsätzlich zu begrüßen, aber unterschiedliche Systeme in den Mitgliedstaaten müssten angemessene Berücksichtigung finden. Es sei gelungen, diesbezüglich Konfliktpunkte aufzulösen, dies sei für Österreich bei den Verhandlungen wichtig, so Tursky. Beim Bau neuer Gebäude sei immer die “letzte Meile” der schwierigste und teuerste Aspekt, also die Frage wie das Kabel bis ins Wohnzimmer gebracht werden könne. Daher brauche es beim Wohnbau vorausschauende Infrastrukturplanung und Anschlussstellen, welche Zugänge für verschiedene Anbieter ermöglichen, betonte Tursky. Für diesbezügliche Förderungen beim Wohnbau gebe es bisher noch keine Pläne, da die Verordnung voraussichtlich erst in 12 bis 24 Monaten in Kraft treten werde.

PERSÖNLICHE DIGITALE BRIEFTASCHE FÜR EUROPÄISCHE BÜRGER:INNEN

Ein Verordnungsvorschlag für eine vertrauenswürdige und sichere digitale europäische Identität sieht vor, dass europäische Bürger:innen in Zukunft europaweit ihre persönliche digitale Brieftasche (European Digital Identity Wallet – EUDIW) basierend auf der bestehenden nationalen Identifizierung für Online-Dienste verwenden können.

Österreich habe eine lange Tradition digitaler Identifizierungstools wie die Bürgerkarte, die Handysignatur und nun die ID Austria, sagte Staatssekretär Florian Tursky. Die letzten Tage hätten gezeigt, dass die ID Austria gut angenommen werde, zudem seien bisher knapp 500.000 digitale Führerscheine in Österreich ausgestellt worden. Eine einheitliche europäische Identität stelle sicher, dass digitale Ausweise in Europa miteinander kompatibel seien. Bei den Verhandlungen zu diesem Verordnungsentwurf sei es dennoch wichtig gewesen, Augenmerk auf gewisse Freiheiten bei der Umsetzung zu legen, sodass das Korsett für die Umsetzung nicht zu eng sei.

Wie Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten in diesem Bereich aufgestellt sei, wollte Martin Engelberg (ÖVP) wissen. Österreich sei in Mitteleuropa eines der Vorzeigeländer, sagte Tursky. Die nordischen Länder seien jedoch in diesem Zusammenhang bereits noch weiter.

Katharina Kucharowits (SPÖ) betonte, dass bei Websitezertifikaten im Hinblick auf Tracking sehr sensibel umgegangen werden müsse. Zudem erkundigte sie sich, ob die Verwendung der digitalen ID auch im Zusammenhang mit Diensten von Privatunternehmen möglich sei. Es sei eines seiner persönlichen politischen Ziele, dass mit der eindeutigen digitalen Identifizierung der ID Austria über eine Schnittstelle beispielsweise auch die Altersidentifikation in Supermärkten, die digitale Durchführung des “Customer Process” mit Banken, Notariatsakte und der Abschluss eines Handyvertrags möglich werden, sagte Tursky. (Schluss EU-Unterausschuss) bea

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