Soziale Arbeit wird gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung
Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz legt Qualifikationen für Berufszugehörigkeit fest
Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen verfügen durch ihre Ausbildung über hohe fachliche Qualifikationen. Wer sich als Sozialarbeiter:in oder als Sozialpädagog:in bezeichnen darf, war bislang aber nicht gesetzlich geregelt. Das ändert sich nun mit dem Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz, das heute, Freitag, per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wurde. Es legt die Ausbildungserfordernisse für "akademische!-->!-->!-->…