Persönliche Assistenz im Bildungsbereich: Der neue Erlass des Bildungsministeriums ist nur ein erster Schritt
Die Umsetzung eines Urteils bringt Verbesserungen, allerdings ist die Ausführung nicht weitreichend genug.
Das Handelsgericht Wien hat im Mai 2023 klar festgestellt, dass die bis dahin geltenden Zugangsvoraussetzungen zu Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich diskriminierend waren. Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sah vor, dass Persönliche Assistenz Schüler*innen an Bundesschulen mit Körperbehinderung und hohen Pflegegeldstufen vorbehalten war.!-->!-->!-->…